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WIRKUNGSZIEL

Förderung von Breiten- und Spitzensport

Aufklärung und Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der gesundheitsfördernden Bewegung von Menschen in Österreich sowie Positionierung österreichischer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in der Weltklasse unter Nutzung bestehender und zu entwickelnder Möglichkeiten.

2015
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Gesamtfinanzierung großer Investitionsvorhaben in Sport und Veranstaltungen gestaltete sich auf Grund eingeschränkter budgetärer Mittel (Regime der Drittelfinanzierung durch Bund – Land – Kommunen), insbesondere auch hinsichtlich erforderlicher hinkünftiger Finanzierung des laufenden Betriebs durch die bei Kommunen als schwierig und verursachte oft Realisierungsverzögerungen um Jahre.

Nach der Aufnahme der Tätigkeiten im Jahr 2014, konnte der Bundes-Sportförderungsfonds (BSFF) seine Arbeitsstruktur (Bundessportkonferenz, Kuratorium, Beiräte für den Breiten- und Spitzensport) final aufbauen und Abwicklungsprozesse (Förder- und Abrechnungsrichtlinien, elektronische Antragstellung) im Jahre 2015 erstmals voll zur Umsetzung bringen. Diese Maßnahmen erfüllen die Forderungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2013 (BSFG 2013) und bringen erste administrative Erleichterungen für die Fördernehmer. Eine endgültige Modernisierung des Sportförderwesens wird die Implementierung des Sportfördermanagementsystems mit sich bringen, welche eine gezieltere Sportförderung ermöglichen und damit zur Zielerreichung bezüglich der internationalen Topplatzierungen und der sportlichen Aktivierung der Bevölkerung beitragen werden.