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Vorhaben

Programme "Kinder gesund bewegen" und "Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit" – Vertragsverlängerung 2019/2020

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -24.038

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Erhebungen der Statistik Austria haben ergeben, dass nur rund ein Drittel der Männer und ein Viertel der Frauen in Österreich regelmäßig gesundheitsfördernde Bewegung betreiben. Gesundheitsfördernde Bewegung im Sinne einer Prävention ist aber Voraussetzung für ein gesundes Altern. Um die angegebenen Werte zu erhöhen, ist es notwendig entsprechende Maßnahmen zu setzen. Ein Zugang ist, den Menschen schon in jungen Jahren zu vermitteln, dass Bewegung für das gesamte weitere Leben förderlich ist, damit diese ein Leben lang betrieben wird und so entsprechenden Einfluss auf die Systeme nimmt. Da Kinder im Kindergarten- und Volksschulalter als besonders lernfähig gelten, soll genau hier mit dieser Maßnahme angesetzt werden. Dies wurde bereits vor Jahren erkannt und im Jahre 2009 eine entsprechende Initiative – seinerzeit ebenfalls unter gleichem Namen – ins Leben gerufen. Nach Inkrafttreten des BSFG 2013 wurde diese Maßnahme im Wege des Bundes-Sportförderungsfonds durch die Sport-Dachverbände weiter geführt.

Zur Verstärkung und zum Ausbau der Maßnahme stellte der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport vom Jahr 2015 bis zum Jahr 2019 zusätzliche Mittel aus dem Sportbudget in Höhe von € 5 Millionen, insgesamt jedoch höchstens € 20 Millionen dem Bundes-Sportförderungsfonds gemäß § 31 Abs. 1 Ziffer 2 BSFG 2013 zur Abwicklung der Gesamtinitiative zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme zu dieser Initiative erfolgte gemäß § 15 Abs. 2 Ziffer 5 BSFG 2013.

Der durch das BSFG 2013 eingerichtete Bundes-Sportförderungsfonds wurde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 gemäß § 28 BSFG 2017 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma „Bundes-Sport GmbH“ umgewandelt.

Im Jahr 2018 wurde der Vertrag mit der Bundes-Sport GmbH adaptiert und durch das Projekt „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ erweitert. Die gegenständliche Initiative wird nunmehr für das Schuljahr 2019/20 verlängert.

Der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport stellt der Bundes-Sport GmbH die Mittel für die Abwicklung dieser Maßnahme gemäß § 5 Abs. 4 i. V. m. §5 Abs. 1 Z 2 des BSFG 2017 zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt gemäß § 14 Abs. 1 Z 7 i. V. m. Z 14 des BSFG 2017.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Zielsetzung ist sowohl im BSFG 2013 als auch im BSFG 2017 sowie in den Regierungsprogrammen „Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018“, „Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022“ und „Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024“ verankert.

Gemäß § 1 BSFG 2013 ist Bewegung und Sport für die gesamte österreichische Bevölkerung zu ermöglichen. Ziel der entsprechenden Bemühungen ist es, 100 % der Bevölkerung und insbesondere Kinder und Jugendliche zu Bewegung und Sport zu motivieren.

Gemäß § 1 Abs. 1 BSFG 2017 vermittelt Sport von der gesundheits- bis zur spitzensportbestimmten Ausübung wichtige Werte des gesellschaftlichen Miteinanders und Zusammenlebens wie Toleranz, Fairness und Respekt gegenüber anderen, führt Menschen unterschiedlicher Kulturen und sozialer Hintergründe zusammen, verbindet Generationen, fördert Gesundheit, Gemeinsamkeit, Integration, Kommunikation, Solidarität und Begeisterung für eine gemeinsame Sache, überwindet politische Grenzen und baut Vorurteile ab und leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeits- und Identitätsfindung der einzelnen Menschen, insbesondere jener mit Behinderung. Sport motiviert insbesondere junge Menschen und jene, die noch keinen Sport betreiben, durch die Vorbildfunktion der Sportlerinnen und Sportler diese positiven Werte und Verhaltensweisen zu übernehmen. Ziel der Bundes-Sportförderung ist gemäß §2 Abs. 1 BSFG 2017 das Heranführen von mehr Menschen zu Bewegung und Sport zur Stärkung der Gesundheit.

Gemäß dem Regierungsprogramm „Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018“ zählt die Bekämpfung des Bewegungsmangels bei Kindern zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Als Maßnahme zur Bekämpfung des Bewegungsmangels wird der Ausbau des wöchentlichen Mindestumfanges an Sport- und Bewegungsstunden ab dem Kindergarten bis zum Ende des Pflichtschulalters genannt.

Gemäß dem Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022“ soll Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung gestärkt werden sowie junge Menschen für Sport und Bewegung begeistert werden. In diesem Zusammenhang wird explizit der Ausbau des Programms „Kinder gesund bewegen“ genannt.

Gemäß dem Regierungsprogramm „Aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024“ sind Bewegung und Sport ein wesentlicher Bestandteil des Alltags der Menschen in Österreich. Die Bundesregierung unterstützt den Sport daher in seiner ganzen Breite angefangen vom Erlernen der körperlichen Grundkompetenzen im Kinderturnen. Die Bundesregierung sieht das Engagement für den Sport als wichtige Investition in eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft. Zudem ist Sport auch Lebensschule – für Jung und Alt. Ausdrücklich wird auch die Forcierung von Bewegungsangeboten integriert in den Alltag in Kindergärten angesprochen.

Darüber hinaus leistet das Vorhaben einen Beitrag zur Umsetzung des Unterziels 3.4 – „Bis 2030 die Frühsterblichkeit aufgrund von nicht übertragbaren Krankheiten durch Prävention und Behandlung um ein Drittel senken und die psychische Gesundheit und das Wohlergehen fördern“ – der Sustainable Development Goals (SDG).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Steigerung der sportlich aktiven Kinder und Jugendlichen

Beschreibung des Ziels

Durch die Weiterführung des bereits im Jahr 2009 eingeführten Projektes „Kinder gesund bewegen“ und des im Jahr 2017 eingeführten Projekts „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“, soll der Anteil der sportlich aktiven Kinder und Jugendlichen mittel- bis langfristig gesteigert werden. Durch die frühzeitige Erhöhung der Bewegungskompetenz bereits im Kindergarten- und Volksschulalter soll entsprechenden Einfluss auf das spätere Bewegungsverhalten als Erwachsener genommen werden.

Durch Setzung entsprechender Aktionen (flächendeckende Betreuung der Kindergärten und Volksschulen in Österreich mit Bewegungsmaßnahmen aus den Programmen der Sport-Dachverbände) soll die gewünschte Zielerreichung unterstützt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Durchgeführte Bewegungseinheiten - Schuljahr 2019/2020 [Anzahl]

Istwert

164.555

Anzahl

Zielzustand

155.000

Anzahl

Datenquelle: "Kinder gesund bewegen" - Datenbank


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vertragsabschluss mit dem Bundes-Sportförderungsfonds

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Maßnahme bestand darin, in Form eines Vertrages dem organisierten Sport im Wege des Bundes-Sportförderungsfonds zusätzliche Mittel zur Durchführung der Initiative „Kinder gesund bewegen“ zur Verfügung zu stellen, die der Zielerreichung zweckdienlich ist.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Erweiterung des Vertrages betreffend die "Durchführung und Abwicklung der bundesweiten Initiativen "Kinder gesund bewegen" sowie der "Täglichen Bewegungs- und Sporteinheit" im Schuljahr 2018/19" auf das Schuljahr 2019/20

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Projekt der „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ wird jene zusätzliche Einheit „Bewegung und Sport“ an Volksschulen und Allgemeinen Sonderschulen in ganz Österreich angesprochen, die in Ergänzung zum Unterricht „Bewegung und Sport“ und zum integrativen Bewegungsunterricht angeboten werden. Ziel der „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ ist es, die körperlich-sportive Aktivität von Kindern und Jugendlichen im gesamten Bundesgebiet im Alter von 6 bis 10 Jahren durch differenzierte, polysportive Bewegungs- und Sporteinheiten sowohl quantitativ als auch qualitativ zu verbessern.

Nach erfolgter Evaluierung werden ab dem Schuljahr 2019/20 die beiden Projekte „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ im Sinne einer Optimierung zur Gesamtinitiative „Kinder gesund bewegen 2.0“ zusammengeführt. Die Basis dafür bildete der Vertrag betreffend die „Durchführung und Abwicklung der bundesweiten Initiativen „Kinder gesund bewegen“ sowie der „Täglichen Bewegungs- und Sporteinheit“ im Schuljahr 2018/19″.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-24.038

Tsd. Euro

Plan

-24.038

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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0

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Transferaufwand

Ist

24.038

Tsd. Euro

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24.038

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

Ist

24.038

Tsd. Euro

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24.038

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-2.969

Tsd. Euro

Plan

-2.969

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Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

2.969

Tsd. Euro

Plan

2.969

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

2.969

Tsd. Euro

Plan

2.969

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-4.860

Tsd. Euro

Plan

-4.860

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Erträge

Ist

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Transferaufwand

Ist

4.860

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4.860

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

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Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

4.860

Tsd. Euro

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4.860

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Ergebnis

-4.152

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-4.152

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Erträge

Ist

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Plan

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

4.152

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4.152

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Sonstige Aufwendungen

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Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Plan

4.152

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Erträge gesamt

Ist

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Ergebnis

-5.657

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-5.657

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

5.657

Tsd. Euro

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5.657

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Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

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0

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Aufwendungen gesamt

Ist

5.657

Tsd. Euro

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Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

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Ergebnis

-6.400

Tsd. Euro

Plan

-6.400

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Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

6.400

Tsd. Euro

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Personalaufwand

Ist

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Zuge der Erstellung der WFA-Bündelung im Jahr 2019 wurden die seit dem Jahr 2015 tatsächlich erfolgten Transferaufwendungen für die Initiativen „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ aktualisiert, wodurch das Delta in der gegenständlichen Ergebnisrechnung „Null“ ergibt.

Der ursprünglich im Jahr 2015 abgeschätzte Transferaufwand für die Initiative „Kinder gesund bewegen“ stellt sich folgendermaßen dar:
2015: € 5.000.000
2016: € 5.000.000
2017: € 5.000.000
2018: € 5.000.000

Für das Jahr 2015 betrug der tatsächlich erfolgte Transferaufwand für die Initiative „Kinder gesund bewegen“ € 2.969.000.
Für das Jahr 2016 betrug der tatsächlich erfolgte Transferaufwand für die Initiative „Kinder gesund bewegen“ € 4.860.000.
Für das Jahr 2017 betrug der tatsächlich erfolgte Transferaufwand für die Initiative „Kinder gesund bewegen“ € 4.152.000.

Für das Jahr 2018 betrug der tatsächlich erfolgte Transferaufwand für die Initiative „Kinder gesund bewegen“ bis August 2018 € 3.371.142,86. Durch die Bündelung der Initiativen „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ ergibt sich für den Zeitraum September – Dezember 2018 ein Transferaufwand in Höhe von € 2.286.000. Somit ergibt sich insgesamt für das Jahr 2018 ein tatsächlicher Transferaufwand in Höhe von € 5.657.142,86.

Im Jahr 2019 erfolgte bis August durch die Bündelung der Initiativen „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ ein Transferaufwand in Höhe von € 4.114.000. Für den Zeitraum September – Dezember 2019 ergibt sich für das Gesamtprojekt „Kinder gesund bewegen 2.0“ ein Transferaufwand in Höhe von € 2.286.000. Somit ergibt sich insgesamt für das Jahr 2019 ein tatsächlicher Transferaufwand in Höhe von € 6.400.000.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Der aktive, durch körperliche Aktivität, Bewegung, Spiel und Sport geprägte Alltag bildet eine wichtige Grundlage für die motorische, neuronale, sozial-emotive und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Körperliche Aktivität hat nachweislich einen signifikanten Einfluss auf ein gesundes und aktives Leben in späteren Lebensabschnitten.

Im Rahmen der Initiative „Kinder gesund bewegen“ konnten im Schuljahr 2015/16 132.721 Kinder (35.113 Kindergartenkinder und 97.609 Volksschulkinder) erreicht werden.
Im Rahmen der Initiative „Kinder gesund bewegen“ konnten im Schuljahr 2016/17 128.365 Kinder (34.540 Kindergartenkinder und 93.824 Volksschulkinder) erreicht werden.
Im Rahmen der Initiative „Kinder gesund bewegen“ konnten im Schuljahr 2017/18 113.869 Kinder (34.507 Kindergartenkinder und 79.363 Volksschulkinder) erreicht werden.
Im Rahmen der Initiativen „Kinder gesund bewegen“ und „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ konnten im Schuljahr 2018/19 117.838 Kinder (30.572 Kindergartenkinder und 87.267 Volksschulkinder) erreicht werden.
Im Rahmen der Initiative „Kinder gesund bewegen 2.0“ konnten im Schuljahr 2019/20 126.567 Kinder (28.643 Kindergartenkinder und 97.924 Volksschulkinder) erreicht werden.

Im Schuljahr 2015/16 wurden 149.879 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.
Im Schuljahr 2016/17 wurden 150.121 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.
Im Schuljahr 2017/18 wurden 137.498 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.
Im Schuljahr 2018/19 wurden 171.776 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.
Im Schuljahr 2019/20 wurden 164.555 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt.

Die im Rahmen von „Kinder gesund bewegen“, „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ sowie „Kinder gesund bewegen 2.0“ umgesetzten bewegungsfördernden Einheiten lassen sich quantitativ in „Kinderbewegungsstunden“ ausdrücken. Eine „Kinderbewegungsstunde“ ist dabei das Maß für die Teilnahme eines Kindes an einer Bewegungsintervention von 45 bis 60-minütiger Dauer.

Im Schuljahr 2015/16 wurden 2.522.183 Kinderbewegungsstunden (622.704 in Kindergärten und 1.899.479 in Volksschulen) realisiert.
Im Schuljahr 2016/17 wurden 2.552.776 Kinderbewegungsstunden (624.739 in Kindergärten und 1.928.037 in Volksschulen) realisiert.
Im Schuljahr 2017/18 wurden 2.147.632 Kinderbewegungsstunden (615.011 in Kindergärten und 1.532.621 in Volksschulen) realisiert.
Im Schuljahr 2018/19 wurden 2.418.920 Kinderbewegungsstunden (627.181 in Kindergärten und 1.791.739 in Volksschulen) realisiert.
Im Schuljahr 2019/20 wurden 2.048.185 Kinderbewegungsstunden (412.055 in Kindergärten und 1.636.129 in Volksschulen) realisiert.

Gesamtbeurteilung

„Kinder gesund bewegen“, „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ sowie „Kinder gesund bewegen 2.0“ sind bundesweite Initiativen zur Bewegungsförderung für Kinder. Die Initiativen wollen entsprechend dem sportpolitischen Auftrag mehr Bewegung und Sport in den Alltag von Kindergarten- und Volksschulkindern bringen. Die Umsetzung wird durch die Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION sichergestellt, denen bundesweit 14.000 Sportvereine angehören. Die Aktivitäten werden durch die Fit Sport Austria (FSA), der gemeinnützigen GmbH der Sport-Dachverbände koordiniert.

Zielgruppe sind Kinder im Alter von 2 bis 10 Jahren in den Lebenswelten Kindergarten, Volksschule und Sportverein. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, Kindern Bewegung und Sport in vielfältiger, spaß- und freudbetonter Art und Weise anzubieten, um sie zu lebenslanger körperlicher Aktivität zu motivieren. Alle Bewegungsangebote werden in Form von polysportiven Bewegungseinheiten durchgeführt.

Es konnte festgestellt werden, dass die Sensibilisierung, Motivierung und Vernetzung wichtiger Akteure im Bereich der Bewegungsförderung von Kindern langfristig gesehen die größte Wirkung auf das Bewegungsverhalten von Kindern verspricht. Die Vernetzung von Kindergärten, Volksschulen und Sportorganisationen erfolgt dabei vor allem im Rahmen einer gemeinsamen Umsetzung von bewegungsfördernden Einheiten in den Bildungseinrichtungen.

Zwischen den Schuljahren 2015/16 und 2019/20 wurden 773.818 bewegungsfördernde Einheiten umgesetzt und damit 11.689.696 Kinderbewegungsstunden realisiert. In diesem Zeitraum konnten 619.360 Kinder erreicht werden.

Im Schuljahr 2019/20 haben 568 Sportvereine mit 1.986 Übungsleiterinnen und Übungsleiter dazu beigetragen die bewegungsfördernden Einheiten umzusetzen.

Im Schuljahr 2019/20 konnte die bislang größte Beteiligung an Bildungseinrichtungen innerhalb eines Schuljahres erreicht werden. 43 Prozent aller Kindergärten und Volksschulen in Österreich haben im Schuljahr 2019/2020 an „Kinder gesund bewegen 2.0“ teilgenommen.


Verbesserungspotentiale

Es hat sich gezeigt, dass die Initiative über einen gut aufgestellten Personalpool verfügt, der aber kontinuierlich gepflegt und immer wieder mit neuen Fachkräften aufgestockt werden muss.

Die Rückmeldung seitens der Übungsleiterinnen und Übungsleiter zur Initiative ist überwiegend positiv. Allerdings wurde auch mehrfach eine größere Unzufriedenheit mit der Vergütung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter vorgebracht. Mit der Forderung einer besseren finanziellen Kompensation wurde dabei sehr häufig auch die Erwartung nach einer größeren Wertschätzung der eigenen Qualifikation und der erbrachten Leistungen verbunden.

Wenngleich die Initiative flächendeckend angeboten und umgesetzt wird, hat sich gezeigt, dass es aber auch größere regionale Unterschiede bei der Erreichung der Bildungseinrichtungen gibt. Diese regionalen Unterschiede sollten generell stärker in den Blick genommen werden.

Die Bewegungsförderung von Kindern als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe zu verankern, zählt zu den übergeordneten Wirkungszielen der Initiative. Dies bedeutet sektorenübergreifend für die Bewegungsförderung von Kindern zu werben und auf allen Ebenen entsprechende Allianzen einzugehen. In diesem Sinne sollte noch aktiver und systematischer geprüft werden, welche komplementären Aktivitäten und Projekte in den einzelnen Bundesländern bereits durchgeführt oder entwickelt werden, um gemeinsam mit diesen Initiativen mögliche Synergieffekte zu schaffen.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen