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WIRKUNGSZIEL

Förderung von Breiten- und Spitzensport

Aufklärung und Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der gesundheitsfördernden Bewegung von Menschen in Österreich sowie Positionierung österreichischer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in der Weltklasse unter Nutzung bestehender und zu entwickelnder Möglichkeiten.

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Auf Bundesebene wurde mit dem Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 der Bundes-Sportförderungsfonds (eine juristische Person öffentlichen Rechts) geschaffen, der für die Vergabe der Bundes-Sportförderungsmittel, die sich aus dem (§ 20) Glücksspielgesetz speisen, zuständig ist. Mit dieser Rechtsperson wird ein Bereich der Förderungsverwaltung des Bundes ausgegliedert. Durch die – im Vergleich zum Vorgängergesetz aus 2005 – weitgehend durch Gesetz und darauf aufbauende Richtlinien geregelten Vorgaben der Förderungsvergabe durch den Fonds konnte die Förderungstätigkeit in diesem Bereich einheitlicher und transparenter gestaltet werden. Der Lernprozess aus den laufenden Förderungen ist jedoch nicht abgeschlossen, sondern es werden immer wieder Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und in den kommenden Vergaben berücksichtigt. Auf diesen Erfahrungswerten kann nunmehr die durch das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 geschaffene Bundes-Sport GmbH aufbauen.

Das Ziel der Bundes-Sportförderung konnte insgesamt erreicht werden. Dabei wurde dem Zukunftsaspekt intensiver Rechnung getragen, indem der Bewegung im Rahmen schulischen Tagesablaufes unserer Kinder noch mehr Beachtung geschenkt wurde. Die Förderungsprojekte „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ und „Kinder gesunde bwewegen“ bilden zwei wichtige Pfeiler innerhalb der Wirkungszielerreichung.