Mit dem Bundes-Sportfördergesetz 2013 (BSFG 2013) wurde auf Bundesebene der Bundes-Sportförderungsfonds (BSFF) geschaffen, welcher für die Vergabe der Bundes-Sportfördermittel, die sich aus dem § 20 des Glückspielgesetzes speisen, zuständig ist. Der BSFF ist eine juristische Person öffentlichen Rechts und mit dieser Rechtsperson wird ein Bereich der Förderungsverwaltung des Bundes ausgegliedert.
Durch die weitgehend durch Gesetz und darauf aufbauende Richtlinie geregelten Vorgaben der Förderungsvergabe durch den BSFF konnte die Förderungstätigkeit in diesem Bereich einheitlicher und transparenter gestaltet werden. Der Lernprozess aus den laufenden Förderungen ist jedoch nicht abgeschlossen, sondern es werden immer wieder Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und in den kommenden Vergaben berücksichtigt.
Aufbauend auf diesen Erfahrungswerten wurde das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) mit der Gründung einer Bundes-Sport GmbH (BSG) beschlossen, welches mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten ist.
Das Ziel der Bundes-Sportförderung konnte insgesamt erreicht werden. Dabei wurde dem Zukunftsaspekt intensiver Rechnung getragen, indem der Bewegung im Rahmen des schulischen Tagesablaufs unserer Kinder noch mehr Beachtung geschenkt wurde.
Die Förderungsprojekte „Tägliche Bewegungs- und Sporteinheit“ und „Kinder gesund bewegen“ sind wichtige Projekte innerhalb der Wirkungszielerreichung.
Die Übererfüllung der Zielerreichung im Spitzensport konnte auf Grund der intensiveren Unterstützung der Fachverbände über die Förderschienen „Team Rot-Weiss-Rot“ und dem Projekt „OLYMPIA“ realisiert werden. Beide Spitzensportfördermaßnahmen werden im Jahr 2018 weitergeführt (BSFG 2017 § 5 Abs.3).
Durch den Erhalt und Ausbau nachhaltiger Kooperationen mit Kindergärten und Volksschulen konnte die Anzahl an durchgeführten Einheiten kontinuierlich gesteigert werden. Der Ausbau nachhaltiger Kooperationen beruht unter anderem auf Anpassungen des Konzepts der Initiative „Kinder gesund bewegen“, welches entsprechende Anreize in Hinblick auf die verstärkte Einbindung von lokalen Vereinen geschaffen und identifizierte Teilnahmebarrieren abgebaut hat. Obwohl sich die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Initiative „Kinder gesund bewegen“ in den Bundesländern teilweise erheblich unterscheiden, konnte sukzessive eine verbesserte Abstimmung zwischen den Landes- Sportdachverbänden in Hinblick auf die regional vorhandenen Ressourcen für die bestmögliche Betreuung der Kindergärten und Volksschulen durch den organisierten Sport realisiert werden.