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MASSNAHME

Interne Qualitätsschulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice

2020
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice sind geschult

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

100

%

Zielzustand

96

%

Erläuterung der Entwicklung

Das Schulungskonzept konnte vollinhaltlich umgesetzt werden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten innerhalb kürzester Zeit die spezifischen Anforderungen vollständig erfüllen. Anzumerken ist, dass es das Bürgerservice, bestehend aus 4 bis 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die abwechselnd Dienst verrichteten, in der Form seit Mitte des Jahres 2020 nicht mehr gibt. Anliegen und Anfragen, die das Bürgerservice zu bearbeiten hatte, werden nun von einer juristischen Mitarbeiterin des Gerichtshofes betreut und erledigt. Damit kann auch der für Bürgerinnen und Bürger wichtige Bereich der Grundrechte fachbezogen und den Anforderungen entsprechend erledigt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

92


Quelle

VfGH/Schulungsbericht

Berechnungsmethode

Anzahl der geschulten Personen

Meilenstein: Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice zum Thema Grundrechte

Details zum Meilenstein

2020

Istzustand (2020)

Die Schulung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice zum Thema Grundrechte wurde abgehalten

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2019

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice sind zum Thema Grundrechte größtenteils bereits geschult

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2020

Zielzustand (Beschreibung)

Die Schulung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice zum Thema Grundrechte wurde abgehalten

Erläuterung der Entwicklung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice wurden zum Thema „Grundrechte“ geschult und konnten innerhalb kürzester Zeit die spezifischen Anforderungen vollständig erfüllen (siehe dazu die Ausführungen zu Kennzahl 1).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze