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WIRKUNGSZIEL

Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns

2020
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Möglichkeit, dass Parteien eines Verfahrens vor einem ordentlichen Gericht verfassungsrechtliche Bedenken gegen im gerichtlichen Verfahren anzuwendenden Vorschriften unmittelbar an den Verfassungsgerichtshof herantragen können, spiegelt sich an den weiterhin hohen Fallzahlen wieder. Ein Großteil der Beschwerden betrifft Asylrechtssachen. Das zeigt sehr deutlich auf, dass der Verfassungsgerichtshof in seiner Funktion, die Verfassungsmäßigkeit des staatlichen Handelns zu gewährleisten, verstärkt wahrgenommen und beansprucht wird. Ausgewählte Entscheidungen finden sich auf der Homepage wieder und ermöglichen auch den Bürgerinnen und Bürgern, sich detaillierter zu informieren. Anzumerken ist auch, dass im Berichtsjahr die durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich zum Jahr 2019 sogar verringert werden konnte. Konkret lag diese bei knapp unter vier Monaten, vom Eingang der Rechtssache bis zur Abfertigung der Entscheidung. Im internationalen Vergleich zeigt sich erneut, dass die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof bemerkenswert kurz ist. Diese konnte gegenüber der erwarteten Entwicklung bereits in den vergangenen Jahren reduziert und im Berichtsjahr 2020 weiter gesenkt werden. Die deutliche Verringerung der Verfahrensdauer in den letzten Jahren ist aber auch auf eine Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes zurückzuführen, die es dem Verfassungsgerichtshof ermöglicht, auch Entscheidungen in Verfahrenshilfeangelegenheiten außerhalb einer Session zu treffen. Ein weiterer Punkt, der in der Gesamtbeurteilung zu diesem Wirkungsziel zu erwähnen ist, sind die im Bereich des Bürgerservice laufend stattfindenden internen Qualitätsschulungen; durch diese Schulungen wird eine kompetente Auskunftserteilung bei Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet. Die rechtlichen Grundlagen für diverse Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie werden den Verfassungsgerichtshof auch weiterhin beschäftigen und diese Thematik führt natürlich auch zu einem vermehrten Anfall an Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern.
Das gegenständliche Wirkungsziel steht zweifelsohne in signifikantem Zusammenhang zum Sustainable Development Goal (SDG) 16. „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“.

Umfeldentwicklungen:
Im Jahr 2020 wurden beim Verfassungsgerichtshof 5.811 neue Fälle anhängig; dies entspricht einem Anstieg des Arbeitsanfalls um ca. 11 % gegenüber dem Jahr 2019 (5.219 neue Fälle). Ein hoher Arbeitsanfall war erneut in Asylrechtssachen (2.873 neue Fälle, das sind rund 49 % des Gesamtanfalls) zu verzeichnen. Anzumerken ist die außergewöhnlich hohe Komplexität einer Vielzahl an Verfahren im Jahr 2020. So hatte sich der Verfassungsgerichtshof im Berichtsjahr mit einer Vielzahl an Anträgen und Beschwerden gegen rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auseinanderzusetzen. Ungeachtet dessen war es in diesem Jahr möglich, 6.004 Fälle zu erledigen und die durchschnittliche Verfahrensdauer auf knapp unter 4 Monate zu senken. Ende 2020 waren ausschließlich Rechtssachen offen, die 2020 oder im Jahr davor anhängig wurden. Der Verfassungsgerichtshof weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass jede Beschleunigung der Erledigung von Asyl- und Fremdenrechtssachen beim Bund und bei den Ländern zu einer Kostenersparnis in Millionenhöhe im Bereich der Grundversorgung führt.