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KENNZAHL

Verfahrensdauer

Verfahrensdauer

2020
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Weiterhin ist die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof im internationalen Vergleich bemerkenswert kurz. Angemerkt sei, dass sich eine über dem Durchschnitt liegende Verfahrensdauer im Einzelfall insbesondere wegen der Notwendigkeit ergeben kann, ein inzidentes Normenprüfungsverfahren durchzuführen oder ein Vorabentscheidungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen. Die deutliche Verringerung der Verfahrensdauer ab dem Berichtsjahr 2015 ist vor allem auf eine Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes zurückzuführen, die es dem Verfassungsgerichtshof nun ermöglicht, auch Entscheidungen in Verfahrenshilfeangelegenheiten außerhalb einer Session zu treffen.
Die Covid-19 Pandemie hat den Verfassungsgerichtshof im Jahr 2020 nicht nur inhaltlich stark beschäftigt, sondern auch einige Anpassungen in der Arbeitsweise erforderlich gemacht. Trotz der Einschränkungen und teils sehr komplexen Verfahren (z. B. Sterbehilfe) ist es dem Verfassungsgerichtshof gelungen, die eingehenden Rechtssachen in gewohnter Qualität zu erledigen und eine durchschnittliche Verfahrensdauer von knapp unter vier Monaten zu erreichen.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik

Berechnungsmethode

Erledigungsdauer aller Verfahren ab dem Tag des Einlangens der Beschwerde bis zum Tag der Abfertigung des Erkenntnisses/der Entscheidung