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KENNZAHL

Verfahrensdauer

Verfahrensdauer

2019
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im internationalen Vergleich ist die durchschnittliche Dauer der Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof weiterhin bemerkenswert kurz. Die deutliche Verringerung der Verfahrensdauer ab dem Berichtsjahr 2015 ist vor allem auf eine Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes zurückzuführen, die es dem Verfassungsgerichtshof nun ermöglicht, auch Entscheidungen in Verfahrenshilfeangelegenheiten außerhalb einer Session zu treffen. Betreffend den leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr sei angemerkt, dass sich eine über dem Durchschnitt liegende Verfahrensdauer im Einzelfall insbesondere wegen der Notwendigkeit ergeben kann, ein inzidentes Normenprüfungsverfahren durchzuführen oder ein Vorabentscheidungsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen. Obwohl der Verfassungsgerichtshof im Berichtsjahr mit teils sehr komplexen Gesetzesprüfungsanträgen (z. B. Sozialversicherungs-Organisationsreform, Sicherheitspaket, Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) befasst wurde, konnten 5.145 Verfahren erledigt werden, wobei weiterhin eine kurze Erledigungsdauer von 123 Tagen erreicht wurde.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik

Berechnungsmethode

Erledigungsdauer aller Verfahren ab dem Tag des Einlangens der Beschwerde bis zum Tag der Abfertigung des Erkenntnisses/der Entscheidung