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KENNZAHL

Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen

Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen

2020
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen im Vergleich zu den erledigten Erkenntnissen/Entscheidungen entspricht im Berichtsjahr dem prognostizierten Zielwert. Aufgrund der laufenden Fortbildung der verfassungsrechtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihres dadurch gewonnenen umfassenden Wissens, erledigen diese Mitarbeiter die zugeteilten Geschäftsfälle auf äußerst hohem rechtswissenschaftlichem Niveau; dadurch konnte der Anteil der Berichtigungen niedrig gehalten werden. Ziel ist es, den Anteil der Berichtigungen auf diesem niedrigen Wert zu halten bzw. ihn weiter zu senken.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik

Berechnungsmethode

Anzahl der im Kalenderjahr berichtigten Erkenntnisse/Entscheidungen durch die Anzahl der erledigten Erkenntnisse/Entscheidungen