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KENNZAHL

Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen

2021
Kennzahl zur Gänze erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Anteil der Berichtigungen bei Erkenntnissen/Entscheidungen (21) im Vergleich zu den erledigten Erkenntnissen/Entscheidungen (5.253) entspricht im Berichtsjahr dem prognostizierten Zielwert. Dass bei Neuaufnahmen sowie im Rahmen einer konsequenten Aus- und Weiterbildung höchster Wert auf Qualifikation gelegt wird, weshalb die zugeteilten Geschäftsfälle auf äußerst hohem rechtswissenschaftlichem Niveau erledigt werden, trägt sicher dazu bei, dass der Anteil der Berichtigungen niedrig gehalten werden konnte. Auch in Zukunft ist beabsichtigt, den Anteil der Berichtigungen auf diesem niedrigen Wert zu halten bzw. ihn weiter zu senken.


Quelle

VfGH/Auswertung aus Verfahrensstatistik

Berechnungsmethode

Anzahl der im Kalenderjahr berichtigten Erkenntnisse/Entscheidungen durch die Anzahl der erledigten Erkenntnisse/Entscheidungen