MASSNAHME
Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung u. Gesundheitsprävention. Maßnahmen zur Armutsvermeidung und sozialpol. Wissenstransfer
Umsetzung von Projekten und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention. Umsetzung von Maßnahmen und Projekten zur Armutsvermeidung sowie sozialpolitischer Wissenstransfer über Armutsbekämpfung.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Inanspruchnahme Schulstartklar! und Schulstartplus! Gutscheine
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
02.04.2025
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das ESF+ Programm zur Bekämpfung materieller Deprivation in Österreich, auf Basis der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), sieht eine Unterstützung in Form von Gutscheinen für Schulartikel an Schüler:innen aus Sozialhilfe- bzw. aus Mindestsicherungshaushalten vor. Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G ) sieht gemäß § 1 (1) Ziffer 4 und im folgenden § 3b Sachzuwendungen für Schüler:innen zur leichteren Bewältigung von teuerungsbedingten Mehraufwendungen des täglichen Lebens von akut unterstützungsbedürftigen Personen und Haushalten vor, ebenso wie eine Aufstockung des Werts der Gutscheine gem. ESF+. Somit werden jeweils einmal im Halbjahr für jede Schülerin und jeden Schüler ab der Primarstufe bis zum Ende der Sekundarstufe 2, die oder der in einem Haushalt mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug lebt und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, Gutscheine als Beitrag zur Deckung der mit dem Schulbesuch verbundenen Kosten sowie zur Befriedigung der Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Bekleidung und Hygieneartikel ausgegeben (ESF+ Aktion Schulstartklar! sowie Aktion Schulstartplus!).
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Es haben 80% der anspruchsberechtigten Personen Schulstartklar! und Schulstartplus! Gutscheine bezogen (Take up Rate).
Meilenstein: unterstützte Personen im Zhg. mit § 2 und § 2a LWA-G
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G) sieht Unterstützungsleistungen zur Wohnungssicherung sowie zur Energiesicherung (§ 2 Abs. 1 und Abs. 3), Unterstützungsleistungen zur Wohnraumbeschaffung (§ 2 Abs. 1a) und Unterstützungsleistungen nach Unwetterkatastrophen (§ 2a) vor. Im Jahr 2024 haben 53.282 Personen eine Unterstützung erhalten. Im Jahr 2023 wurden 43.815 Personen unterstützt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
43.000 Personen haben eine Unterstützung gem. § 2 und § 2a LWA-G erhalten.
Meilenstein: Projekte und Vorhaben zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention im internationalen Kontext
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
2015 haben die Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (Sunstainable Development Goals, SDGs) verabschiedet, die der Beseitigung von Armut und der Förderung der nachhaltigen Entwicklung dienen. In diesem Sinne fördert das BMASGPK die bilaterale Kooperation durch den Einsatz von Attachés in Zielländern, um eine Annäherung an europäische Sozial- und Gesundheitsstandards zu unterstützen. Durch die einmalig im BFG 2024 vorgesehenen 15 Mio.€ zur Armutsbekämpfung in Drittstaaten, konnten im Jahr 2024 28 bilaterale und multilaterale Projekte durchgeführt werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Es wurden 8 Projekte und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention durchgeführt.