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MASSNAHME

Koordination der EU-Regionalförderungen (national und international), administrative Abwicklung des Europäischen Regionalfonds

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Zahlungsanträge, die für die Programme Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)/Phasing Out sowie Europ. Territoriale Zusammenarbeit (ETZ)-Programme abgewickelt sind; keine finanziellen Berichtigungen der EK gem. Artikel 99 der VO(EG) Nr. 1083/2006

Details zur Kennzahl

2014

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

18

Anzahl

Zielzustand

20

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Per 12/2014 wurden 18 Zahlungsanträge mit einem Mittelvolumen von € 135,2 Mio. abgewickelt. Aufgrund der im Jahr 2014 aufrechten Programmsperren von vier Bundesländern wurde für diese Programme jeweils nur ein Zahlungsantrag (mit entsprechendem höherem Mittelvolumen) gestellt. Keine finanziellen Berichtigungen der EK gem. Artikel 99 der VO (EG) Nr. 1083/2006.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

20


Quelle

Europäische Kommission - Empfangsbestätigungen in SFC (Shared Fund Management Common IT System)

Berechnungsmethode

Anzahl der gültigen Zahlungsanträge für die Programme Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)/Phasing Out sowie Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) pro Jahr; keine finanziellen Berichtigungen bei diesen Zahlungsanträgen seitens der Europäischen Kommission (EK) gemäß Artikel 99 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006.

Meilenstein: EFRE-Reformagenda 2014-2020 zum Verwaltungs- und Kontrollsystem für das künftige EFRERegionalprogramm Österreich, einschließlich der Zusammenfassung von 9 Länderprogrammen zu 1 EFRE-Regionalprogramm Österreich ist plangemäß umgesetzt

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Formale und organisatorische Voraussetzungen für die Einrichtung der EFRE-Verwaltungsbehörde bei der ÖROK-Geschäftsstelle wurden mit Sitzung der ÖROK -Stellvertreterkonferenz am 1.4.2014 und der Aufsichtsgruppe am 1.4. und 23.6. 2014 geschaffen. Bund/Länder Finanzverhandlungen abgeschlossen, Finanzierungsaufteilung vereinbart. Operatives Programm wurde von der Europäischen Kommission 16.12.2014 genehmigt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Verordnung für EFRE 2014-2020 wurde vom Rat der Europäischen Union beschlossen - innerösterreichische Umsetzung erforderlich.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Formale und organisatorische Voraussetzungen für die Einrichtung der EFRE-Verwaltungsbehörde bei der ÖROK-Geschäftsstelle sollen geschaffen werden. Bund/Länder Finanzverhandlungen sollen abgeschlossen werden und die Finanzierungsaufteilung soll vereinbart werden. Das Operatives Programm soll von der Europäischen Kommission genehmigt werden.

Erläuterung der Entwicklung

Formale und organisatorische Voraussetzungen für die Einrichtung der EFRE-Verwaltungsbehörde bei der ÖROK-Geschäftsstelle wurden mit Sitzung der ÖROK -Stellvertreterkonferenz am 1.4.2014 und der Aufsichtsgruppe am 1.4. und 23.6. 2014 geschaffen. Bund/Länder Finanzverhandlungen wurden abgeschlossen und die Finanzierungsaufteilung wurde vereinbart. Operatives Programm wurde von der Europäischen Kommission am 16.12.2014 genehmigt

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig