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MASSNAHME

Koordination der EU-Regionalförderungen (national und international), administrative Abwicklung des Europäischen Regionalfonds

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchlaufzeitraum pro Zahlungsantrag IWB-EFRE 2014-2020; prozentuelle zeitliche Überschreitung gegenüber der Referenz Durchlaufzeit

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

0

%

Zielzustand

0

%

Erläuterung der Entwicklung

Trotz eines herausfordernden Umfelds, das durch überbordende administrative Anforderungen der Europäischen Kommission im Zuge des Designierungsverfahrens der Bescheinigungsbehörde, wesentliche personelle Änderungen bei Bescheinigungsbehörde und Prüfbehörde und Verschiebung von Kompetenzen für Kohäsionspolitik bzw. EFRE vom Bundeskanzleramt zum Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus auf Basis der BMG-Novelle 2017 gekennzeichnet waren, konnte 2017 ein Zahlungsantrag fristgerecht eingebracht und somit das n+3 Ziel für 2017 erreicht werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Europäische Kommission - Empfangsbestätigung in SFC (Shared Fund Management Common ITSystem)

Berechnungsmethode

Prozentuelle zeitliche Überschreitung der Referenz-Durchlaufzeit von 15 Tagen bei Zahlungsanträgen. Die Referenz-Durchlaufzeit von 15 Tagen bezieht sich auf Zahlungsanträge an die Europäische Kommission für das Programm Investition in Wettbewerb und Beschäftigung (IWB-EFRE) für die Programmperiode 2014-2020. Sie erstreckt sich von der Erstellung (ab finalem Datenstand) bis zur Übermittlung eines Zahlungsantrags an die Europäische Kommission. Tatsächliche Durchlaufzeit in Prozent der effizienten Durchlaufzeit (15 Tage) = 0% (keine Überschreitung der effizienten Durchlaufzeit)