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MASSNAHME

Länder und Gemeinden werden bei Implementierung unterstützt

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Die Implementierung der neuen VRV und der 15a Vereinbarung zur Reform des subnationalen Haushaltsrechts durch Länder und Gemeinden wird vorangetrieben.

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

9

Anzahl

Zielzustand

9

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die VRV 2015 wird im Jahr 2019 bzw. 2020 für Länder und Gemeinden in Kraft treten. Nach Erlassung der VRV 2015 begann das BMF Vorbereitungsarbeiten zur Unterstützung der Umsetzung der VRV 2015 durch Länder und Gemeinden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

1


Quelle

BGBl II Nr. 313/2015

Berechnungsmethode

Erstellung der VRV 2015