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MASSNAHME

Medizinmarktaufsicht: Steuerungskonzept zur Gewährleistung der Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von medizinischen Produkten.

2021
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Einzelfallmeldungen/Pharmakovigilanz betr. Arzneimittelzwischenfälle, die innerhalb von 15 Tagen an die EMA gemeldet wurden

Details zur Kennzahl

2021

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

68,4

%

Zielzustand

97

%

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der hohen Fallzahlen (63703 Fälle im Jahr 2021) wurde das Ziel nur teilweise erreicht

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

99,83


Quelle

Rückmeldung der AGES

Berechnungsmethode

Erfassung des Anteils

Meilenstein: klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß Art. 70 Abs. 7 lit. b der Verordnung (EU) 2017/745

Details zum Meilenstein

2021

Istzustand (2021)

Es wurden alle Anträge innerhalb der vorgesehenen Frist erledigt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

7.8.2020

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Inkrafttreten der EU Verordnung 2017/745 am 26. Mai 2020.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2021

Zielzustand (Beschreibung)

Anzahl der Tage, bis der Antragsteller nach dem Datum der Validierung über die Entscheidung über die Genehmigung der klinischen Prüfung unterrichtet wurde: ≤ 65 Tage

Erläuterung der Entwicklung

Bei 7 von 7 Anträgen auf Genehmigung gemäß Art. 70 (7) b) der VO (EU) 2017/745, die 2021 eingelangt sind, wurde der Antragsteller / die Antragstellerin innerhalb von 65 Tagen nach dem Datum der Validierung über die Genehmigung der klinischen Prüfung unterrichtet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze