MASSNAHME
Medizinmarktaufsicht: Steuerungskonzept zur Gewährleistung der Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von medizinischen Produkten.
Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Einzelfallmeldungen/Pharmakovigilanz betr. Arzneimittelzwischenfälle, die innerhalb von 15 Tagen an die EMA gemeldet wurden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
68,4%
Zielzustand
97%
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der hohen Fallzahlen (63703 Fälle im Jahr 2021) wurde das Ziel nur teilweise erreicht
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
99,83
Quelle
Rückmeldung der AGES
Berechnungsmethode
Erfassung des Anteils
Meilenstein: klinische Prüfungen mit Medizinprodukten gemäß Art. 70 Abs. 7 lit. b der Verordnung (EU) 2017/745
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Es wurden alle Anträge innerhalb der vorgesehenen Frist erledigt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
7.8.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Inkrafttreten der EU Verordnung 2017/745 am 26. Mai 2020.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Anzahl der Tage, bis der Antragsteller nach dem Datum der Validierung über die Entscheidung über die Genehmigung der klinischen Prüfung unterrichtet wurde: ≤ 65 Tage
Erläuterung der Entwicklung
Bei 7 von 7 Anträgen auf Genehmigung gemäß Art. 70 (7) b) der VO (EU) 2017/745, die 2021 eingelangt sind, wurde der Antragsteller / die Antragstellerin innerhalb von 65 Tagen nach dem Datum der Validierung über die Genehmigung der klinischen Prüfung unterrichtet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze