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WIRKUNGSZIEL

Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit gesamten Bevölkerung

2021
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Umsetzung und Weiterentwicklung einer kennzahlenbasierten Steuerung der Leistungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), um zur effizienten und effektiven Minimierung von bekannten und zu erwartenden Risiken beizutragen.

Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.

Analyse der gesundheitlichen Folgen der COVID-19-Pandemie und Ableitungen daraus.

Berücksichtigung von Genderaspekten im Rahmen der Arbeiten zu den Qualitätssystemen.

Nationaler Aktionsplan Ernährung (NAP.e): Bundesweite Bündelung ernährungspolitischer Maßnahmen und Strategien mit dem Ziel, das Ernährungsverhalten der österr. Bevölkerung zu verbessern. (Der NAP.e ist ein rollierender Handlungskatalog, der regelmäßig aktualisiert wird).

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Schwerpunkt der Arbeiten im gesamten Gesundheitsbereich war weiterhin die Bekämpfung der gesundheitlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Dazu wurde das Parlament laufend im Rahmen der parlamentarischen Prozesse informiert. Eine gesamthafte Bewertung der erreichten Effekte in diesem Zusammenhang – nicht nur durch die Bundesregierung gesetzten Maßnahmen – wird wohl erst in einer abschließenden Beurteilung nach Beendigung der COVID-19-Pandemie möglich sein.

Die Gesundheitsförderung wurde mit „Gesundheitsförderung 21+“ stark weiterentwickelt. Expertisen für inhaltliche, strategische, ökonomische und legistische Weichenstellungen als Grundlagen für die strategische Steuerung und zukünftige Entwicklung der Gesundheitsförderung wurden geschaffen. Kapazitäten wurden auf und ausgebaut. Gefördert wurden Aus- und Fortbildungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. ärztliche Kommunikationstrainer:innen in Krankenhäusern. Des Weiteren wurde an Forschungsfragestellungen gearbeitet, wie z. B. der Feststellung des Gesundheitsförderungsbedarfes österreichischer Pflege‐ und Betreuungseinrichtungen. In Auftrag gegeben und gefördert wurden besonders Leuchtturm- und Modellprojekte, wie z. B. Social Prescribing, welche sich – obwohl sie sich noch in Pilot- und Entwicklungsphasen befinden – bereits positiv auf die Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit eines Teils der Bevölkerung auswirken. Vernetzung wurde stark vorangetrieben sowie ein strukturierter Wissenstransfer und -Austausch, als auch Transferunterstützungen für bereits bewährte Gesundheitsförderungsprogramme. Insgesamt konnte durch „Gesundheitsförderung 21+“ ein positiver Trend auf diversen Ebene der Gesundheitsförderung gestartet werden.

Die Ergebnisse der Analyse der MMR (Masern, Mumps und Röteln)-Impfbeteiligung für 2021 liegen noch nicht vor. Trotz der Entwicklungen der COVID-19-Pandemie konnten die MMR-Durchimpfungsraten bei den 4-Jährigen im Jahr 2020 stabil gehalten werden, es ist jedoch nicht gelungen, sich der für einen Gemeinschaftsschutz notwendigen 95%-igen Durchimpfungsrate weiter anzunähern. Vor dem Hintergrund des andauernden pandemischen Geschehens und den damit zusammenhängenden Entwicklungen (weniger Schulimpfungen durch Schulschließungen, geringere Impfinanspruchnahme durch Lockdowns und Überbelastung des öffentlichen Gesundheitsdienstes) ist jedoch ein weiteres Stagnieren auf diesem Niveau bzw. sogar ein Rückgang der Durchimpfungsraten zu befürchten. Diesbezüglich werden die derzeit noch nicht vorliegenden Durchimpfungsraten für das Jahr 2021 Klarheit bringen. Weitere gemeinsame Anstrengungen zur Anhebung der Durchimpfungsraten aller für die öffentliche Gesundheit wichtigen Impfungen werden daher jedenfalls erforderlich sein.

Bei der MRSA-Rate (Anzahl der resistenten S.aureus Stämme bezogen auf die Anzahl aller S.aureus Stämme) lässt sich über die Jahre sich ein rückläufiger Trend erkennen, was sehr gut ins gesamteuropäische Geschehen eingeordnet werden kann. Die Betrachtung und Einschätzung der Resistenzentwicklung muss längerfristige Zeiträume umfassen.