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MASSNAHME

Medizinmarktaufsicht: Steuerungskonzept zur Gewährleistung der Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit von medizinischen Produkten.

Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Einzelfallmeldungen/Pharmakovigilanz betr. Arzneimittelzwischenfälle, die innerhalb von 15 Tagen an die EMA gemeldet wurden

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

97,6

%

Zielzustand

70

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Vorgabe, dass 97% der Einzelfallmeldungen innerhalb der Fristen an die EMA übermittelt wurden, konnte 2023 wieder erfüllt werden: 97,6% wurden innerhalb der Fristen übermittelt, 2,4% außerhalb.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

68,4


Quelle

Ages Medizinmarktaufsicht

Berechnungsmethode

Erfassung der Einzelfallmeldungen

Meilenstein: Anträge auf Genehmigung einer klinischen Prüfung gemäß Art. 70 (7) b der VO (EU) 2017/745

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die Vorgaben gemäß EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) (sowie auch Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR)) konnten erfüllt werden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es wurden alle 7 Anträge innerhalb der vorgesehenen Frist erledigt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Es wurden 100% der Anträge auf Genehmigung gemäß Art. 70 (7) b der VO (EU) 2017/745, bei denen der Antragsteller / die Antragstellerin innerhalb der vorgeschriebenen Frist von max. 65 Tagen nach dem Datum der Validierung über die Genehmigung der klinischen Prüfung unterrichtet worden ist, erledigt.

Erläuterung der Entwicklung

Für
– klinische Prüfungen von Medizinprodukten mit Genehmigung (Artikel 70 (7) b) MDR) und
– Leistungsstudien mit Genehmigung (Artikel 66 (7) b) IVDR)
wurden 100% innerhalb der Fristen der Verordnungen (45 bzw. 65 Tage bei Verlängerung) entschieden (exklusive Antwortfristen für den Sponsor).

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: wissenschaftliche Begleitung der geänderten Empfehlung der Rückstellfrist im Blutspendeprozess von Männern, die Sex mit Männern haben/hatten

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die wissenschaftliche Begleitung wurde durch Routineprozesse abgelöst.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Aufgrund der Novelle der Blutspenderverordnung 2022 (BGBl. II Nr. 217/2022) hinsichtlich Sexualrisikoverhalten wird eine wissenschaftliche Begleitung beauftragt, die die Auswirkungen der Novelle auf die Sicherheit von Blut und Blutprodukten und die Gesundheit der Patient:innen auf Basis wissenschaftlicher Evidenz analysiert. Es werden Daten gesammelt und evaluiert, um Erkenntnisse über den Verlauf der Änderung zu gewinnen; für die Steuerungsebene werden Handlungsempfehlungen für allfällige Adaptierungen und begleitende Maßnahmen bereitgestellt. Im Jahr 2022 soll die Beauftragung der wissenschaftlichen Begleitung erfolgen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die wissenschaftliche Begleitung ist etabliert.

Erläuterung der Entwicklung

Die wissenschaftliche Begleitung wurde durch die Beobachtung von Daten, die dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) routinemäßig zur Verfügung stehen, ersetzt. Bei Auffälligkeiten werden diese mit der nationalen Blutkommission besprochen und ggf. Maßnahmen erarbeitet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Monitoring der Allokation von Organen

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Prozesshandbuch ist erstellt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Verteilungsgerechtigkeit wird jährlich auf Basis folgender Parameter vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) Transplant geprüft und dem Transplant-Beirat berichten: 1. Wartezeit, 2. Wartelistenmortalität, 3. Versorgungswirksamkeit/Transplantationsrate pro Bundesland, 4. Organspenderate (Organspender/Spenderorgane), 5. Bilanz der freiwillig alloziierten Organe. Datenbasis bildet das Transplantationsgeschehen jeweils vom 1.12. des Vorjahres und bis zum 30.11. des aktuellen Jahres. Hierzu wird im Sinne der Nachhaltigkeit ein Prozesshandbuch erstellt.

Zielzustand (Datum)

1. Jänner 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Das Prozesshandbuch ist erstellt.

Erläuterung der Entwicklung

Das Prozesshandbuch wurde 2023 erstellt und wird seit 2024 in der Praxis verwendet. Es erfolgt bei Bedarf eine Aktualisierung, auf Basis von Erfahrungen bei der praktischen Anwendung des Handbuchs.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze