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WIRKUNGSZIEL

Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit gesamten Bevölkerung.

Sicherstellung der Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung unter besonderer Berücksichtigung von Infektionskrankheiten, chronischen und psychischen Erkrankungen sowie unter Bedachtnahme spezieller Zielgruppen (z. B. Kinder).

2023
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Umsetzung und Weiterentwicklung einer kennzahlenbasierten Steuerung der Leistungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES).

Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.

Die Umsetzung der europaweiten COVID-19-Impfungen soll in die nationale Impfstrategie dauerhaft integriert werden.

Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19, insbesondere größere Flexibilisierung je nach Pandemieentwicklung und Anpassung an einen allenfalls eintretenden endemischen Zustand, sowie Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie.

Berücksichtigung von Genderaspekten im Rahmen der Arbeiten zu den Qualitätssystemen.

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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Unter Berücksichtigung der Pandemieentwicklung konnte zunächst das COVID-19-Impfpflichtgesetz, BGBl. I Nr. 4/2022, – nach vorübergehender Nichtanwendung (BGBl. II Nr. 103/2022 idF BGBl. II Nr. 198/2022) – mit Ablauf des 28.7.2022 aufgeboben werden (BGBl. I Nr. 131/2022). Zudem wurde die Absonderungspflicht bei COVID-19 abgeschafft und durch die wesentlich weniger einschränkenden Verkehrsbeschränkungen für infizierte Personen ersetzt (BGBl. II Nr. 295/2022). Mit steigender Immunisierungslage konnte die Meldepflicht für COVID-19 schließlich mit 30.6.2023 gänzlich aufgehoben werden (BGBl. II Nr. 159/2023), zeitgleich trat auch das COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I Nr. 12/2020, außer Kraft. COVID-19 unterliegt somit nunmehr nicht mehr den seuchenrechtlichen Regelungen.

Nachdem sich im Laufe des Jahres 2022 bereits eine Entspannung der pandemischen Lage in Österreich abgezeichnet hatte und der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kurz vor Jahresende 2022 verkündete, dass ein baldiges Ende der Pandemie erhofft wird, zeichnete sich 2023 ein weiter abnehmendes Impfgeschehen und eine damit einhergehende Reduktion des Impfstoffbedarfes ab. Während im Vorjahr 2022 noch rund 3,7 Mio. Impfungen mit COVID-19 Impfstoff in Österreich verzeichnet wurden, waren es im Jahr 2023 nur noch rund 715.000. Insgesamt wurden bis Ende 2023 21,1 Mio. COVID-19 Impfungen verabreicht. Außerdem blieb die internationale Impfstoffweitergabe weiterhin von großer Bedeutung, wodurch Österreich mit der Spende von rund 651.000 Impfstoffen im Jahr 2023 alleine und über 9,5 Mio. Impfstoffe insgesamt großes Engagement für globale Gesundheit und Solidarität zeigte.

Die Berechnung der Durchimpfungsraten für Masern für das Jahr 2023 zeigt, dass die vergleichsweise hohen Durchimpfungsraten der Vorjahre 2021 und 2022 leider nicht erreicht werden konnten. Im Jahr 2019 wurden aufgrund von Masernausbrüchen um die Hälfte mehr Masernimpfungen im kostenfreien Kinderimpfprogramm abgegeben als in durchschnittlichen Vorjahren. Wenngleich nicht systematisch mittels Umfragen erhoben, so ist basierend auf den aus dem kostenfreien Kinderimpfprogramm verfügbaren Statistiken davon auszugehen, dass zahlreiche der zusätzlichen Impfungen Kindern dieser Altersgruppe verabreicht wurden und so in dieser Altersgruppe die Durchimpfungsrate in den Jahren 2021 (95%) und 2022 (94%) deutlich erhöht werden konnte (2019/2020: 88%). Die Durchimpfungsrate der erwähnten Altersgruppe lag 2023 lediglich bei 80%. Diese Entwicklungen sind vor allem auf zwei Faktoren zurückzuführen: einerseits handelt es sich hierbei um jene Kinder, die während der Lockdowns und Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Zuge der Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 gegen MMR geimpft hätten werden sollen. Offenbar ist es in dieser Zeit zu Impflücken gekommen, die bei den nun 4-Jährigen bis Ende 2023 noch nicht gefüllt werden konnten. Andererseits wurden 2019 im Rahmen des damaligen Ausbruchsgeschehens viele Impfungen bei Kindern der Jahrgänge 2017 und 2018 verabreicht, sodass bei diesen Kindern die Durchimpfungsraten (4-Jährige 2021 und 2022) vergleichsweise hoch sind.
Die Bereitstellung von wichtigen und empfohlenen kostenfreien Impfungen für Neugeborene und Kinder unter 5 Jahren kann unter anderem maßgeblich dazu beitragen, Todesfälle in dieser Altersgruppe zu verhindern. Die Impfstoffe werden im kostenfreien Kinderimpfprogramm zur Verfügung gestellt, was eine essentielle Maßnahme zur Absicherung gegen finanzielle Risiken darstellt, sodass Kinder unabhängig von finanziellen Möglichkeiten der Erziehungsberechtigten/Eltern die Chance haben, für die Gesundheit und gesundes Heranwachsen essentielle Impfungen zu erhalten.

Mit 01.02.2023 wurde das kostenfreie HPV Impfangebot bis zum vollendeten 21. Lebensjahr ausgeweitet was zu einem deutlichen Mehrabruf dieser Impfung führte. Die Durchimpfungsraten für das Jahr 2023 sind noch nicht final erhoben.

Im Rahmen des Finanzausgleichs wurden die Mittel für Gesundheitsförderung deutlich erhöht. Das ist ein wichtiger Schritt in Hinblick auf die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung. Das BMSGPK kann dadurch neben der Förderung der Frühen Hilfen insbesondere auch die erfolgreichen Aktivitäten im Rahmen der Agenda Gesundheitsförderung und ihrer Kompetenzzentren fortführen und ausbauen. Ernährung als wichtige Gesundheitsdeterminante spielt auch weiterhin bei den Maßnahmen der Gesundheitsförderung eine große Rolle. Das Programm „Richtig essen von Anfang an!“ wird der Strategie 2021 – 2025 folgend durchgeführt. Die Arbeiten zur Ernährungsberichterstattung (Ernährungsbericht 2026) haben 2023 planmäßig begonnen.

Die Gesundheitsziele Österreich finden in der 2024-2028 geltenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit (2. Abschnitt, Art. 4) Berücksichtigung als gemeinsamer Handlungsrahmen, an dem sich die Vertragspartner bei der Durchführung ihrer Maßnahmen orientieren sollen. Inzwischen wurden alle Gesundheitsziele außer Gesundheitsziel 10, das im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit bearbeitet wird, in eigens eingerichteten Arbeitsgruppen operationalisiert, entsprechende Berichte vorgelegt. Der Prozess ist in Phase 4 übergegangen, in der es vermehrt um Gesundheitsziele-übergreifende High-Impact-Maßnahmen geht. Eine enge Abstimmung mit der Agenda Gesundheitsförderung und der Roadmap Zukunft Gesundheitsförderung findet zur Nutzung von Synergien statt.

Um Akteurinnen und Akteuren einen Überblick und eine Vergleichsmöglichkeit bewährter, verfügbarer Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in relevanten Settings und für definierte Zielgruppen zur Verfügung zu stellen, hat die Österreichische Plattform Gesundheitskompetenz (ÖPGK) eine umfangreiche Toolbox erstellt. Dadurch soll die breitenwirksame, abgestimmte Umsetzung von Initiativen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz gefördert werden. Die starke Verankerung von Gesundheitskompetenz in der Zielsteuerung-Gesundheit soll fortgesetzt werden, um sicherzustellen, dass alle Systempartner des Gesundheitssystems zur Stärkung der Gesundheitskompetenz an einem Strang ziehen. Unabhängig davon werden die Arbeiten zu den ÖPGK-Schwerpunkten weitergeführt, der Fokus liegt hierbei auf den Bereichen Gesprächsqualität und Gesundheitsinformation. Die nächste Gesundheitskompetenzerhebung soll im Rahmen des regelmäßigen Gesundheitskompetenz-Monitorings im Jahr 2025 erfolgen.

Bei der MRSA-Rate (Anzahl der resistenten S. aureus Stämme bezogen auf die Anzahl aller S. aureus Stämme) lässt sich über die Jahre weiter ein Trend auf stabil niedrigem Niveau erkennen, was sehr gut ins gesamteuropäische Geschehen eingeordnet werden kann. Die Betrachtung und Einschätzung der Resistenzentwicklung muss allerdings längerfristige Zeiträume umfassen.