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WIRKUNGSZIEL

Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit gesamten Bevölkerung.

2023
Wirkungsziel gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Umsetzung und Weiterentwicklung einer kennzahlenbasierten Steuerung der Leistungen der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES).

Medizinmarktaufsicht: Durch ein wirkungsorientiertes Steuerungskonzept werden Leistungen/Prozesse (Überprüfung von Laborstudien und klinischen Studien; Arzneimittelzulassungen; systematische Analyse von Nebenwirkungsmeldungen und von Risiken; Betriebsgenehmigungen und Überwachung) entlang des Lebenszyklus von Arzneimitteln, Medizin-, Blut- und Gewebeprodukten sichergestellt, um die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit dieser medizinischen Produkte zu gewährleisten.

Die Umsetzung der europaweiten COVID-19-Impfungen soll in die nationale Impfstrategie dauerhaft integriert werden.

Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19, insbesondere größere Flexibilisierung je nach Pandemieentwicklung und Anpassung an einen allenfalls eintretenden endemischen Zustand, sowie Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung anzeigepflichtiger übertragbarer Krankheiten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie.

Berücksichtigung von Genderaspekten im Rahmen der Arbeiten zu den Qualitätssystemen.

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