MASSNAHME
Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Evaluierung der epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 und Anpassung der Rechtsgrundlagen
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Nach ständiger Evaluierung der epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 und unter Heranziehung der Vorgaben des Virusvariantenmanagementplans werden die zur rechtlichen Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erforderlichen Rechtsgrundlagen (insbesondere das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz sowie die darauf beruhenden Verordnungen) unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Evaluierung und der im Virusvariantenmanagementplan vorgesehenen Szenarien und nicht pharmazeutischen Maßnahmen angepasst.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Ständige Evaluierung der epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 und Anpassung jener Rechtsgrundlagen, die der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie dienen, anhand der Szenarien und Maßnahmen im Virusvariantenmanagementplan.