Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von COVID-19

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Evaluierung der epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 und Anpassung der Rechtsgrundlagen

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Nach ständiger Evaluierung der epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 und unter Heranziehung der Vorgaben des Virusvariantenmanagementplans werden die zur rechtlichen Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erforderlichen Rechtsgrundlagen (insbesondere das COVID-19-Maßnahmengesetz und das Epidemiegesetz sowie die darauf beruhenden Verordnungen) unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Evaluierung und der im Virusvariantenmanagementplan vorgesehenen Szenarien und nicht pharmazeutischen Maßnahmen angepasst.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Ständige Evaluierung der epidemiologischen Lage im Zusammenhang mit COVID-19 und Anpassung jener Rechtsgrundlagen, die der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie dienen, anhand der Szenarien und Maßnahmen im Virusvariantenmanagementplan.