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MASSNAHME

Weiterführende Koordination und Begleitung der intersektoralen Kooperation für die Gesundheitsziele Österreich.

Weiterführende Koordination und Begleitung der intersektoralen Kooperation für die Gesundheitsziele (GZ) Österreich im Sinne von Gesundheit in allen Politikbereichen.

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Gesundheitsziele

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die Gesundheitsziele Österreich sind in der 2024-2028 geltenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit (2. Abschnitt, Art.4) verankert worden.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Gesundheitsziele sind in der Zielsteuerung Gesundheit (Zielsteuerungsvertrag 2017-2021) verankert worden. Die Arbeiten zur Operationalisierung zu Ernährung (GZ 7) und sozialer Zusammenhalt (GZ 5) sollen mit Berichtslegung Ende 2022 abgeschlossen werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Vorarbeiten zur Verankerung der Gesundheitsziele in der Folgeperiode der Zielsteuerung Gesundheit wurden durchgeführt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Vertragspartner kommen in der 2024-2028 geltenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit (2. Abschnitt, Art. 4) überein, sich bei der Durchführung ihrer Maßnahmen an den vom Ministerrat und der Bundesgesundheitsagentur beschlossenen Gesundheitszielen Österreich zu orientieren. Die Gesundheitsziele dienen als gemeinsamer Handlungsrahmen und sollen einen Beitrag zur Erhöhung der gesunden Lebensjahre der Bevölkerung leisten. Mit der Orientierung an den Gesundheitszielen Österreich sollen Voraussetzungen geschaffen werden, die die Gesundheit der Bevölkerung durch Maßnahmen in allen Politikfeldern erhalten, fördern und wiederherstellen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze