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MASSNAHME

Neugestaltung Schulobst- und Schulmilchbeihilfenregelung durch Zusammenführung der beiden bisher getrennten Maßnahmen

2016
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Begutachtungsverfahren und Erlassung der Verordnung zum Schulobst- und Schulmilchbeihilfen-Schema

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Bis einschließlich Schuljahr 2016/2017 erfolgt die Abwicklung auf Grundlage der geltenden getrennten Schulmilch- und Schulobstprogramme. Im Jahr 2016 wurden für die Vollziehung dieser Programme die entsprechenden nationalen Verordnungen erlassen (Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2016, BGBl. II Nr. 302/2016; Änderung der Schulobstverordnung 2015, BGBl. II Nr. 216/2016). Der delegierte Rechtsakt und der Durchführungs-Rechtsakt auf EU-Ebene betreffend zusammengeführtes Schulprogramm, die ebenfalls für die nationale Ausgestaltung zugrunde zu legen waren, wurden erst Ende 2016 erlassen und veröffentlicht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Bis Anfang 2016: Rechtliche Betreuung der Arbeiten auf EUEbene (Gesetzgebungsakte, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte); Ausgestaltung der nationalen Umsetzungsspielräume der EU-Gesetzgebungsakte

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Begutachtungsverfahren und Erlassung der Verordnung zum Schulobst- und Schulmilchbeihilfen-Schema bis Ende 2016

Erläuterung der Entwicklung

Der Begutachtungsentwurf einer Verordnung über die Gewährung einer Beihilfe für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen, Obst und Gemüse in Bildungseinrichtungen (Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse) dient der Umsetzung von Art. 22 ff der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und somit der Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten von Kindern und der Verbesserung der Verteilung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; das neue Programm tritt ab dem Schuljahr 2017/2018 in Wirksamkeit. Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurde zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/791 abgeändert und die beiden bisher getrennten Schulprogramme (Schulmilchprogramm sowie Schulobst- und -gemüseprogramm) zu einem Programm zusammengefasst. Dementsprechend wurden die bisherigen für das jeweilige Programm geltenden EU-Vorschriften aufgehoben und ersetzt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2017/39 und die Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2017/40. Die beiden letztgenannten Verordnungen wurden erst im November 2016 veröffentlicht. Für die nationale Begutachtung war die endgültige Ausgestaltung auf EU-Ebene abzuwarten. Da die nationalen Gesundheitsbehörden (BMGF) in den Gestaltungsprozess einzubeziehen sind (z. B. Produktpalette, nationale Strategie), wurde umgehend mit Gesprächen begonnen und Anfang 2017 wurde eine Einigung über wesentliche Eckpunkte des neuen Schulprogramms erzielt. Dementsprechend wurde der Begutachtungsentwurf Anfang 2017 fertiggestellt und die Verordnung im BGBl. II Nr. 219/2017 am 17.08.2017 veröffentlicht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend