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MASSNAHME

Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien

2018
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil an BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

50

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, liegt im Jahr 2018 bei genau 50 %. Somit übererfüllt das Bundesministerium für Finanzen den Zielwert laut Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 deutlich und erfüllt den sich selbst auferlegten Zielwert. Eine Frauenquote von 50 % wurde vom Bundesministerium für Finanzen als Maßnahme zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben somit realisiert.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

51


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anteil an BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen.