MASSNAHME
Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien
Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil an BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
50%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Der Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, liegt im Jahr 2018 bei genau 50 %. Somit übererfüllt das Bundesministerium für Finanzen den Zielwert laut Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 deutlich und erfüllt den sich selbst auferlegten Zielwert. Eine Frauenquote von 50 % wurde vom Bundesministerium für Finanzen als Maßnahme zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben somit realisiert.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
51
Quelle
BMF/Beteiligungsdatenbank
Berechnungsmethode
Anteil an BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen.