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MASSNAHME

Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien

Nominierung von BMF-Vertreterinnen in die genannten Gremien

2019
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil an BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

49

%

Zielzustand

50

%

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom Juli 2019 von einer Frauenquote von 35 % wurde übererfüllt. Im Jahr 2017 wurde der Zielwert betreffend Frauenquote der BMF-Vertreterinnen in den BMF-Beteiligungen übererfüllt. Im Jahr 2019 verringerte sich die Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien geringfügig, der Zielwert wurde mit 49 % nahezu erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

51


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anzahl der BMF-Vertreterinnen in den Aufsichtsgremien