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WIRKUNGSZIEL

Anhebung des Frauenanteils in Aufsichtsräten von BMF Unternehmensbeteiligungen

2019
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die damalige österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2018 auf 35 % zu erhöhen. In diesem Sinne soll auch auf die anderen entsendenden Stellen eingewirkt werden. Um die Vorbildwirkung des Bundes zu unterstreichen, hat sich die damalige Bundesregierung verpflichtet, die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und den gemeinsamen Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorzulegen. Das Ziel gemäß Ministerratsbeschluss vom März 2011 betrifft die Jahre 2013 (25 %) und 2018 (35 %). Mit Ministerratsvortrag vom 31. Juli 2019 hat die Bundesregierung beschlossen, bis 31. Dezember 2019 weiterhin darauf hinzuwirken, den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien jener Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, auf 35 % zu erhöhen.

Der Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, die dem Beteiligungsmanagement des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen und an denen der Bund mit zumindest 50 % beteiligt ist, liegt im Jahr 2019 bei 49 %. Somit übererfüllt das Bundesministerium für Finanzen den Zielwert laut Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 deutlich und erfüllt nahezu den sich selbst auferlegten Zielwert.