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MASSNAHME

Novellierung des ASVG für die Erhöhung des Einzelrichtsatzes (bei 40 und 30 Beitragsjahren) und der europarechtlichen Exportpflicht der AZ.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Gesetzesentwurf

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Im Jahr 2018 erfolgte keine gesetzliche Umsetzung.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Der Entwurf einer Novelle des ASVG ist in Planung.

Zielzustand (Datum)

29. Oktober 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Der Entwurf einer Novelle des ASVG liegt vor (30.3.2018), welcher im Anschluss in Begutachtung geht (30.6.2018). Der Gesetzesentwurf wurde als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht (30.9.2018) und im Nationalrat beschlossen (30.10.2018).

Erläuterung der Entwicklung

Die rechtliche Umsetzung erfolgte im Jahr 2019 mit Wirksamkeitsbeginn 1.1.2020.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise