MASSNAHME
Once Only Prinzip - Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen an die Behörden
Once Only Prinzip - Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen an die Behörden. Dazu ist eine Informationsverpflichtungsdatenbank als Grundlage für die Optimierung (Reduktion) von Informationsverpflichtungen aufzubauen und gleichzeitig Anwendungsfälle umzusetzen.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Analyse und Umsetzungsplan von Once Only
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Es haben detaillierte Analysen stattgefunden, wie das Once Only Prinzip in Österreich umgesetzt werden kann. Eine Methode, wie ein behördeninterner Datenaustausch erfolgen kann, wurde erarbeitet sowie ein erster Umsetzungsplan für Once Only erstellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es erfolgen Mehrfachmeldungen von Unternehmen an die Behörden.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Analyse, Dokumentation und Prüfung sind erfolgt, ob die detaillierten Informationen, die im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens erhoben werden, nicht bereits auf Verwaltungsebene vorliegen. Umsetzungsplan für die Optimierung der Verwaltungsprozesse liegt vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die Umsetzung des Once Only Prinzips in Österreich hat ein sehr hohes Optimierungspotential. Alleine die Entlastungen für Unternehmen machen im Vollausbau rund 200 Mio. Euro pro Jahr aus. Damit diese realisiert werden können, sind behördenübergreifend Maßnahmen zu setzen. Damit ist das Projekt Once Only auch ein großes Verwaltungsreformprojekt. Die hohe Komplexität des Projekts ergibt sich aus dem sehr heterogenen Datenmanagement in Österreich, einer sehr heterogenen Systemlandschaft und einer Vielzahl an Schnittstellen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Pilotierung von 1-2 relevanten Anwendungsfällen für die Optimierung eines Verwaltungsverfahrens
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Es wurden relevante Anwendungsfälle auf eine Umsetzbarkeit nach dem Once Only Prinzip analysiert, festgelegt und ihre Optimierungspotentiale erhoben. Eine technische Pilotierung konnte nicht erfolgen, da die Abstimmungsarbeiten an den ressortübergreifenden Anwendungsfällen länger dauerten als geplant.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es erfolgen Mehrfachmeldungen von Unternehmen an die Behörden.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Zur Verdeutlichung des Prinzips sollen 1-2 wesentliche, noch festzulegende Anwendungswendungsfälle exemplarisch pilotiert werden.
Erläuterung der Entwicklung
Die Analyse und Abstimmung von behördenübergreifenden Anwendungsfällen hat sich als komplexer erwiesen als ursprünglich geplant. Es wurden ausgehend von 25 Anwendungsfällen, 14 Grobanalysen durchgeführt und 5 Detailkonzepte erstellt. Diese wurden in Abstimmung mit FBM priorisiert und einer Umsetzungsplanung zugeführt. Die Umsetzungsarbeiten für die Anwendungsfälle „Standortwechsel“ und „mein 1. Unternehmensjahr“ konnten 2018 nicht mehr vollumfänglich abgeschlossen werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise