MASSNAHME
Once Only Prinzip - Reduktion von Doppel- und Mehrfachmeldungen an die Behörden
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Durchführung von Maßnahmen zur Erleichterung für Unternehmen auf Basis des im Jahr 2018 festgelegten Umsetzungsplans
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Es erfolgt der Aufbau der Datenlandkarte als Basis für die künftige Informationsverpflichtungsdatenbank. Alle Informationsverpflichtungen des BMDW wurden mit den Fachabteilungen erhoben und darin eingepflegt. Ein Register- und Systemverbund zum behördeninternen Datenaustausch nach dem Once Only Prinzip wurde erprobt und eine Standardschnittstelle für die Abfrage durch Behörden bereitgestellt. Weiters wurden die 2 Unternehmenssituationen „Standortverlegung“ und „Mein erstes Unternehmensjahr“ nach dem Once Only Prinzip gestaltet und am USP zur Verfügung gestellt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
17.01.2018
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es erfolgen Mehrfachmeldungen von Unternehmen an die Behörden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Bereitstellung von optimierten Verfahren bzw Optimierung der bestehenden Verfahren sowie der Abläufe im Backend der Behörden.
Erläuterung der Entwicklung
Die Umsetzung von Once Only ist sehr aufwendig und ressourcenintensiv. Für eine vollständige Erhebung der Datenlandkarte im ganzen Bund bedarf es ausreichender interner Personalressourcen und Budgetmittel. Das Gleiche gilt für die Umsetzung von Unternehmenssituationen nach dem Once Only Prinzip. Diese konnten in einer ersten Ausbaustufe zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2019 wurden daher ausschließlich Basisfunktionen und die für die Umsetzung nach dem Once Only Prinzip notwendige Infrastruktur aufgebaut und pilotiert. Damit können in den Folgejahren weitere Erleichterungen für Unternehmen und Verwaltung unter der Voraussetzung der zur Verfügungstellung ausreichender Ressourcen umgesetzt werden. So können Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Meldeverpflichtungen entlastet werden und durch ein neuartiges Datenmanagement der Datenaustausch zwischen Behörden vereinfacht werden, wodurch sich auch auf Verwaltungsseite Einsparungspotentiale realisieren lassen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend