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MASSNAHME

Online-Verfügbarkeit der "10 wichtigsten Behördengänge" für Bürger/innen als auch für Unternehmen

Online-Verfügbarkeit der „10 wichtigsten Behördengänge“ für Bürger/innen als auch für Unternehmen und Angebot sowohl über eine WebAnwendung, als auch über mobile Endgeräte. Umsetzung von Verwaltungsprozessen schrittweise im Sinne von one-/no-stop Verfahren mit den verantwortlichen Stellen. Damit reduziert sich der Behördenkontakt der Bürger/innen in einer Lebenslage.

2018
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: 1. Behördengang: Digitaler Baby Point

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Lösung war fertiggestellt und hätte auch in Betrieb gehen können, da die Onlineschaltung für Juli 2018 geplant war. Durch die politische Festlegung erst im März 2019 die gesamte APP online zu schalten, ging die Lösung dann erst mit März 2019 in Betrieb.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Erstellung und Abstimmung eines konkreten Umsetzungsplans der weiteren wichtigsten Behördengänge. Der Plan ist dann die Grundlage für die weitere Umsetzung von Online Behördenwegen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Digitaler Baby Point ist für Bürger/innen online nutzbar und über das Portal Oesterreich. gv.at eingebunden; alle im Rahmen der Geburt eines Kindes relevanten Behördengänge sind online verfügbar

Erläuterung der Entwicklung

Der Behördenweg Digitaler Babypoint war bereits 2018 fertiggestellt, die notwendigen legistischen Maßnahmen wurden Ende 2018 umgesetzt. Um jedoch ein umfassenderes Angebot anbieten zu können, wurde die gesamte Lösung mit allen Behördenwegen erst im März 2019 online geschaltet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Erstellung und Abstimmung eines konkreten Umsetzungsplans der weiteren online Behördengänge

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Im August 2018 wurde eine Roadmap für die Umsetzung der weiteren Behördenwege erstellt und politisch abgestimmt. Die Roadmap sieht die Umsetzung der folgenden Behördenwege vor: Meldewesen, Digitaler Babypoint, Wahlkartenantrag, Reisepass, Führerschein, Zulassungsschein. Zur leichteren Nutzung der digitalen Behördenwege werden zusätzlich technische Anbindungen mittels Single Sign On vorgesehen - um dem User/der Userin das mehrmalige Anmelden im System zu ersparen, erfolgt eine dementsprechende technische Anbindung, damit alle Behördenwege (in „oesterreich.gv.at“ bzw. in der APP das „Digitale Amt“) mit einer einmaligen Anmeldung genutzt werden können.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2018

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Derzeit besteht kein mit fachlich zuständigen Ressorts abgestimmter Umsetzungsplan für die wichtigsten Behördenwege.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Mit den für die Verfahren fachlich zuständigen Ressorts abgestimmter Umsetzungsplan für die wichtigsten Behördengänge. Der Plan ist die Grundlage für die weitere Umsetzung von Online Behördengängen.

Erläuterung der Entwicklung

Die Roadmap ist aufgrund der agilen Entwicklung dynamisch und wird laufend angepasst. Durch die agile Entwicklung werden nach jeder Umsetzung die konkreten nächsten Schritte evaluiert und neu geplant. Daher kommt es bei der Roadmap, die als Orientierungsunterlage dient, zu laufenden Anpassungen. Die Konkretisierung erfolgt in den Detailumsetzungen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze