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MASSNAHME

Optimierung der Prozesse und Ausbau der IT-Unterstützungsmaßnahmen zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen

2017
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Effizienter Vollzug von Exekutionsanträgen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

48,3

Tage

Zielzustand

66

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Im Interesse aller Beteiligten ist die Justiz stets darum bemüht, nachfolgende Verfahrensschritte möglichst zeitnah zu setzen und die Dauer von Verfahren möglichst kurz zu halten, was auch aus der Beschleunigung des Verfahrens (bzw. der Verkürzung der Zeitspanne) in diesem Bereich ersichtlich ist.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

79,9


Quelle

VJ

Berechnungsmethode

Zählung der Tage zwischen Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung