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MASSNAHME

Optimierung der Verfahrensabläufe an Bezirksgerichten in streitigen Zivilverfahren

2017
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Scheidungssachen“

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

n.v.

Platzierung

Zielzustand

10

Platzierung

Erläuterung der Entwicklung

Österreich scheint im Bericht zur Evaluierung der Justizsysteme des Europarats (Ausgabe 2018 bezogen auf das Jahr 2016) an 7. Stelle von 47 Mitgliedstaaten auf. Im Rahmen des EU-Justizbarometers belegt Österreich den 5. Platz im Vergleich der Verfahrensdauer europäischer Staaten bei der Erledigung von streitigen Zivilsachen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

10


Quelle

Europarat, CEPEJ

Berechnungsmethode

Evaluierung durch die Kommission für Effizienz der Justiz des Europarates

Kennzahl: Anzahl der eingebrachten Fristsetzungsanträge

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

109

Anzahl

Zielzustand

35

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Anzahl der Fristsetzungsanträge liegt in den letzten Jahren konstant bei rund 100 im Jahr. (2013: 115; 2014: 98; 2015: 112; 2016: 87; 2017: 109) Gegenüber dem Ausgangswert von 115 im Jahr 2013 ist weiterhin ein leichter Rückgang festzustellen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

115


Quelle

BMVRDJ, BIS

Berechnungsmethode

Zählung der Fristsetzungsanträge