MASSNAHME
Optimierung der Verfahrensabläufe durch Analyse der Verfahrensdauern in streitigen Zivilverfahren
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Zivil und Handelssachen“ (EU-Justizbarometer)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2021)
Österreich liegt im EU-Vergleich der Verfahrensdauer in streitigen Zivil- und Handelssachen derzeit auf Platz 1 (EU-Justizbarometer 2021).
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.07.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Spitzenposition Österreichs (Top 5) im EU-Vergleich der Verfahrensdauer in streitigen Zivil- und Handelssachen (Ö derzeit auf Platz 4)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2021
Zielzustand (Beschreibung)
Aufrechterhaltung der Spitzenposition Österreichs (Top 5) im EU-Vergleich der Verfahrensdauer in streitigen Zivil- und Handelssachen
Erläuterung der Entwicklung
Das jährlich erscheinende EU-Justizbarometer vergleicht u.a. die Verfahrensdauern der EU-Mitgliedstaaten, wobei Österreich regelmäßig im Spitzenfeld vertreten ist. Ziel ist es, die gute Position weiterhin aufrecht zu erhalten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze