MASSNAHME
Optimierung der Verfahrensabläufe durch Analyse der Verfahrensdauern in streitigen Zivilverfahren
Optimierung der Verfahrensabläufe durch Analyse der Verfahrensdauern in streitigen Zivilverfahren
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Zivil und Handelssachen“ (EU-Justizbarometer)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2Platzierung
Zielzustand
5Platzierung
Erläuterung der Entwicklung
Das jährlich erscheinende EU-Justizbarometer vergleicht u.a. die Verfahrensdauer der EU-Mitgliedstaaten, wobei Österreich regelmäßig im Spitzenfeld vertreten ist. Die Reihung erfolgt hier immer nach der Instanz mit der längsten Verfahrensdauer.
Österreich belegt 2024 den stolzen zweiten Platz (im Vorjahr vierter Platz) nach Ungarn. In diesem Jahr hat die erste Instanz die längste errechnete Verfahrensdauer (mit 142 Tagen, gegenüber dem Vorjahr: 135 Tage), während im Vorjahr die dritte Instanz die längste Verfahrensdauer hatte (mit 153 Tagen, heuer 102 Tage). Für die zweite Instanz ist demgegenüber eine Verfahrensdauer von 85 Tagen ausgewiesen (Vorjahr: 96).
Ziel ist es, die gute Position (Top 5) weiterhin aufrecht zu erhalten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2022
Ausgangspunkt der Planung
4
Quelle
Ranking laut EU-Justizbarometer
Berechnungsmethode
Das Ranking der einzelnen EU-Staaten wird jährlich auf der Website des EU-Justizbarometers veröffentlicht