MASSNAHME
Rechtliche Vertretung des Bundes u. Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen.
Rechtliche Vertretung des Bundes und der weiteren vom Finanzprokuraturgesetz umfassten Rechtsträger; sowie frühzeitige beratende Einbindung im Vorfeld grundlegender strategischer Entscheidungsfindungen
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
84,89 % aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2013-2022) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2024
Zielzustand (Beschreibung)
Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote von 77 %