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MASSNAHME

Rechtliche Vertretung des Bundes u. Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen.

2015
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

68,39

% Anteil

Zielzustand

65

% Anteil

Erläuterung der Entwicklung

Im Beobachtungszeitraum 2006 bis 2015 betrug die anwaltliche Erfolgsquote 68,39%, wodurch der Zielzustand überplanmäßig erreicht wurde.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

65


Quelle

Anwaltssoftware sowie interne Aufzeichnungen

Berechnungsmethode

Anteil der für die Mandantschaft positiv abgeschlossenen Verfahren zu den insgesamt abgeschlossenen Verfahren in den letzten 10 Jahren