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WIRKUNGSZIEL

Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für künftige Herausforderungen

2015
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Ausgangsbedingungen für die Budgetpolitik 2015 und der kommenden Jahre sind durch die Flüchtlingssituation schwieriger geworden. Laut Richtlinien der Europäischen Kommission zum Stabilitätsprogramm werden für die Jahre 2015 und 2016 die Mehrauszahlungen für Flüchtlinge und Asylwerber bei der Beurteilung des strukturellen Defizits berücksichtigt. Die österreichische Bundesregierung wirkt darauf hin, dass der auftretende Mehrbedarf auch im Jahr 2017 Berücksichtigung findet.

Österreich hat sich mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt der EU und nationalen Vereinbarungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur raschen und dauerhaften Verwirklichung ausgeglichener öffentlicher Haushalte verpflichtet. Auf Bundesebene legt die Bundesregierung mit dem jährlichen BFRG den mittelfristigen Plan für die Höhe der Auszahlungen fest, die für Reformen und Maßnahmen zur Erreichung der politischen Ziele erforderlich sind. Das mittelfristige gesamtstaatliche Haushaltsziel (MTO) wurde lt. dem vorl. Ergebnis 2015 übertroffen, zum Teil aufgrund weniger hoher Auszahlungen für Zinsenaufwand und Pensionen, zum Teil durch Vorzieheffekte bei den Einzahlungen insbesondere aus Kapitalertragssteuer wegen der Steuerreform 2015/2016. Der Maastricht-Saldo des Gesamtstaates fiel mit -1,2% des BIP besser als aus als veranschlagt. Für die Ableitung des strukturellen Defizits vom Maastricht-Defizit siehe: Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020.
Der deutlich höhere Schuldenstand ergibt sich aus dem Maastricht-Defizit und zu einem großen Teil aus der Maastricht-mäßigen Zurechnung von Verbindlichkeiten der KA-Finanz AG und der Volksbanken-Abbaubank immigon zum Staat. Stand der Kennzahlen: April 2016