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WIRKUNGSZIEL

Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für künftige Herausforderungen

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Budgetkonsolidierung ist derzeit das wichtigste Anliegen auf EU-Ebene. Die EU-rechtlichen Vorschriften wurden verschärft und die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und Ziele durch die
Europäische Kommission wird laufend strenger.

Österreich hat sich zur raschen Verwirklichung der Budgetkonsolidierung verpflichtet. Mit dem jährlichen Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) legt die Bundesregierung den mittelfristigen Plan für die Budgetkonsolidierung sowie für Reformen und Maßnahmen zur Erreichung ihrer Ziele vor. Mit dem neuen Bundesfinanzrahmen wird die Konsolidierung konsequent weitergeführt. Das mittelfristige Haushaltsziel (MTO) wurde lt. dem vorl. Ergebnis bereits 2014 erreicht, also ein Jahr früher als von der Europäischen Kommission gefordert. 2014 fiel einerseits das Maastricht-Ergebnis sowohl des Bundes als auch der Länder und Gemeinden besser aus als geplant. Andererseits führte ein höherer Konjunktureffekt, um den das Maastricht-Defizit bereinigt wird, zu einem um rd. 0,4% besseren strukturellen Ergebnis. Im Herbst 2015 wird das vorläufige Ergebnis 2014 neu kalkuliert werden. Für die Ableitung des strukturellen Defizits vom Maastricht-Defizit siehe: Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz 2016-2019.
Der deutlich höhere Schuldenstand gegenüber dem ursprünglichen Planwert ist darauf zurückzuführen, dass die Quote erstmals unter Anwendung des neues ESVG (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) 2010 berechnet wurde, mit einer starken Revision der Abgrenzung des Sektors Staat gegenüber dem Sektor Nicht-Staat.
Durch die Anwendung des ESVG 2010 liegt der IST-Zustand 2014 deutlich höher als geplant, da den gesamtwirtschaftlichen Indikatoren bei Budgeterstellung 2014 und 2015 noch das ESVG 1995 zugrunde gelegt wurde. Außerdem stieg der Schuldenstand im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr wegen der eingerichteten Hypo-Abbau-Gesellschaft, deren gesamte Verbindlichkeiten dem Schuldenstand des Staates zuzurechnen sind, um 4,3% des BIP. Unabhängig davon, welche Vermögenswerte diesen Verbindlichkeiten gegenüberstehen. Die gesamtstaatliche Verschuldung in Relation zum BIP wird allerdings kurzfristig weiter auf 86,8 % des BIP ansteigen. Ursache für diesen Anstieg ist die geplante Verschmelzung eines Teils der Verbindlichkeiten der Kommunalkredit Austria AG auf die KA Finanz AG. Da die KA Finanz statistisch Teil des Staatssektors ist, steigen durch diese Maßnahme statistisch auch die Schulden des Staates um 6,3 Mrd. €. Ab 2016 soll die Schuldenquote wieder sinken (Stand der Kennzahlen: April 2015; ACHTUNG: beim Istwert 2014 handelt es sich um das vorläufige Ergebnis, welches im September neu berechnet werden wird!)