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MASSNAHME

Rechtliche Vertretung des Bundes u. Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen.

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote

Details zur Kennzahl

2018

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

71,92

% Anteil

Zielzustand

65

% Anteil

Erläuterung der Entwicklung

71,92 % aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2009-2018) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis. Die Kennzahl konnte in den letzten sechs Jahren stetig verbessert werden, was nicht zuletzt auf die hohe Fachexpertise in der Finanzprokuratur zurückzuführen ist.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

69,31


Quelle

Anwaltssoftware sowie interne Aufzeichnungen

Berechnungsmethode

Anteil der für die Mandantschaft positiv abgeschlossenen Verfahren zu den insgesamt abgeschlossenen Verfahren in den letzten 10 Jahren