MASSNAHME
Rechtliche Vertretung des Bundes u. Rechtsträger gem. ProkG; sowie beratende Einbindung in grundlegende strategische Entscheidungsfindungen.
Rechtliche Vertretung des Bundes und der weiteren vom Finanzprokuraturgesetz umfassten Rechtsträger; sowie frühzeitige beratende Einbindung im Vorfeld grundlegender strategischer Entscheidungsfindungen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Aufrechterhaltung und gegebenenfalls weitere Verbesserung der anwaltlichen Erfolgsquote
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
71,92% Anteil
Zielzustand
65% Anteil
Erläuterung der Entwicklung
71,92 % aller von der Finanzprokuratur geführten Prozesse endeten in der zehnjährigen Betrachtungsweise (2009-2018) mit einem für die Mandantschaft positiven Ergebnis. Die Kennzahl konnte in den letzten sechs Jahren stetig verbessert werden, was nicht zuletzt auf die hohe Fachexpertise in der Finanzprokuratur zurückzuführen ist.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2016
Ausgangspunkt der Planung
69,31
Quelle
Anwaltssoftware sowie interne Aufzeichnungen
Berechnungsmethode
Anteil der für die Mandantschaft positiv abgeschlossenen Verfahren zu den insgesamt abgeschlossenen Verfahren in den letzten 10 Jahren