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MASSNAHME

relativ ausgewogenen Tilgungsprofils

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Refinanzierungsvolumen bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt des Vorjahres

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Fälligkeiten von Finanzschulden in einem zukünftigen Kalenderjahr betragen in den nächsten zehn Jahren max. 9,55% und in den darauffolgenden Jahren max. 3,49% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren max. 3,46% des zuletzt von der Statistik Austria veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts des Jahres 2021.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Fälligkeiten von Finanzschulden dürfen gemäß Liquiditätsrisikorichtlinie der OeBFA in einem zukünftigen Kalenderjahr in den nächsten zehn Jahren 13% und in den darauffolgenden Jahren 4% und jene in einem zukünftigen Kalenderquartal in den nächsten zehn Jahren 7% des zuletzt von der Statistik Austria veröffentlichten Bruttoinlandsprodukts des Vorjahres nicht überschreiten.