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MASSNAHME

Sicherstellung, dass die Länder über die gem. Art. 15a B-VG Vereinbarung vorgesehenen Mittel verfügen, um die Maßnahmen umsetzen zu können.

2014
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Auszahlungen sind termingerecht erfolgt.

Details zum Meilenstein

2014

Istzustand (2014)

Die Auszahlung 2014 erfolgte termingerecht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Auszahlung 2013 ist termingerecht erfolgt.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2014

Zielzustand (Beschreibung)

Die Auszahlung 2014 erfolgt termingerecht.

Erläuterung der Entwicklung

Die von den Ländern angeforderten Mittel wurden termingerecht überwiesen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze