Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen

Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen und Unternehmen finanziert

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Erhöhung der sozialen Sicherheit und Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

n.v.

%

Zielzustand

60

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Hagel- und Frostversicherung für landwirtschaftliche Kulturen wurde im Jahr 2016 zu einer umfassenden Ernteversicherung ausgebaut. Vom Fonds werden 25% der Versicherungsprämien gefördert, soweit auch das Land 25% der Prämie übernimmt. Versicherbar sind Schäden nach Hagel, Frost, widrigen Witterungsverhältnissen (Dürre, Stürme) sowie starken oder anhaltenden Regenfällen. Zuweisungen aus dem Fonds für Schäden an landwirtschaftlichen Flächen sind ausgeschlossen, soweit diese durch die Ernteversicherung versicherbar sind.
Wegen außergewöhnlicher Frostschäden an landwirtschaftlicher Kulturen wurde im Jahr 2017 eine außerordentliche Einmalzahlung idHv 10,49 Mio. € ausbezahlt.
Insgesamt wurden Schäden von privaten Personen im Jahr 2017 aus Mitteln des Katastrophenfonds mit 16,98 Mio. € abgegolten.

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Bericht des BMF gern. Katastrophenfonds-Gesetz 1996

Berechnungsmethode

Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von privaten Personen und Unternehmen für Schäden nach Naturkatastrophen