MASSNAHME
Sicherstellung der Hilfe an Geschädigte von Naturkatastrophen
Durch den Katastrophenfonds werden Hilfen an von Naturkatastrophen geschädigte private Personen und Unternehmen finanziert
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erhöhung der sozialen Sicherheit und Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Milderung der Auswirkungen von Naturkatastrophen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
n.v.%
Zielzustand
60%
Erläuterung der Entwicklung
Die Hagel- und Frostversicherung für landwirtschaftliche Kulturen wurde im Jahr 2016 zu einer umfassenden Ernteversicherung ausgebaut. Vom Fonds werden 25% der Versicherungsprämien gefördert, soweit auch das Land 25% der Prämie übernimmt. Versicherbar sind Schäden nach Hagel, Frost, widrigen Witterungsverhältnissen (Dürre, Stürme) sowie starken oder anhaltenden Regenfällen. Zuweisungen aus dem Fonds für Schäden an landwirtschaftlichen Flächen sind ausgeschlossen, soweit diese durch die Ernteversicherung versicherbar sind.
Wegen außergewöhnlicher Frostschäden an landwirtschaftlicher Kulturen wurde im Jahr 2017 eine außerordentliche Einmalzahlung idHv 10,49 Mio. € ausbezahlt.
Insgesamt wurden Schäden von privaten Personen im Jahr 2017 aus Mitteln des Katastrophenfonds mit 16,98 Mio. € abgegolten.
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Bericht des BMF gern. Katastrophenfonds-Gesetz 1996
Berechnungsmethode
Höhe der Bundesmittel an der Unterstützung von privaten Personen und Unternehmen für Schäden nach Naturkatastrophen