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MASSNAHME

Sicherstellung einer raschen Verfahrensdauer bei Pflegeldverfahren

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

59,9

Tage

Zielzustand

60

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Die durchschnittliche Verfahrendauer bei Neuzuerkennungen im Pflegegeld betrug 2015 bei allen Entscheidungsträgern 59,9 Tage. Dadurch wurde das Ziel einer durchschnittlichen Verfahrensdauer unter 60 Tagen bei allen Entscheidungsträgern erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2013

Ausgangspunkt der Planung

60


Quelle

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

Berechnungsmethode

Durchschnittliche Anzahl der Tage bei Neuanträgen