MASSNAHME
Sicherung bundesweit einheitlicher Standards im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege
Sicherung bundesweit einheitlicher Standards im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als vier Monaten ausgestellten Bescheide
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
88%
Zielzustand
63%
Erläuterung der Entwicklung
Der Prozentanteil der Dauer antragsgebundener Veränderungsverfahren unter vier Monaten mit +25 % über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2019. Im Vergleich zum Istwert des Jahres 2018 konnte das BDA die Erledigungsdauer der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) um jeweils einen weiteren Prozentpunkt zugunsten der Kundinnen und Kunden steigern. Dies ist maßgeblich auf einhergehende Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitäts- und Serviceniveaus zurückzuführen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
87
Quelle
Bundesdenkmalamt Sektion Kunst und Kultur, BMKÖS
Berechnungsmethode
Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zw. Datum der Antragstellung u. Datum des Bescheids weniger als vier Monate ist
Kennzahl: Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als sechs Monaten ausgestellten Bescheide
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
96%
Zielzustand
88%
Erläuterung der Entwicklung
Der Prozentanteil der Dauer antragsgebundener Veränderungsverfahren unter sechs Monaten liegt mit plus 8 % über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2019. Im Vergleich zum Istwert des Jahres 2018 konnte das BDA die Erledigungsdauer der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) um jeweils einen weiteren Prozentpunkt zugunsten der Kundinnen und Kunden steigern. Dies ist maßgeblich auf einhergehende Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitäts- und Serviceniveaus zurückzuführen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
95
Quelle
Bundesdenkmalamt Sektion Kunst und Kultur, BMKÖS
Berechnungsmethode
Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung/Ausfuhr/Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als sechs Monate