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MASSNAHME

Sicherung bundesweit einheitlicher Standards im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege

Sicherung bundesweit einheitlicher Standards im Denkmalschutz und in der Denkmalpflege

2019
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als vier Monaten ausgestellten Bescheide

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

88

%

Zielzustand

63

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Prozentanteil der Dauer antragsgebundener Veränderungsverfahren unter vier Monaten mit +25 % über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2019. Im Vergleich zum Istwert des Jahres 2018 konnte das BDA die Erledigungsdauer der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) um jeweils einen weiteren Prozentpunkt zugunsten der Kundinnen und Kunden steigern. Dies ist maßgeblich auf einhergehende Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitäts- und Serviceniveaus zurückzuführen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

87


Quelle

Bundesdenkmalamt Sektion Kunst und Kultur, BMKÖS

Berechnungsmethode

Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung, Ausfuhr, Archäologie), deren Dauer zw. Datum der Antragstellung u. Datum des Bescheids weniger als vier Monate ist

Kennzahl: Durchführung von Veränderungsverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz - Prozentanteil der in weniger als sechs Monaten ausgestellten Bescheide

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

96

%

Zielzustand

88

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Prozentanteil der Dauer antragsgebundener Veränderungsverfahren unter sechs Monaten liegt mit plus 8 % über dem jeweiligen Zielvorgabewert für das Jahr 2019. Im Vergleich zum Istwert des Jahres 2018 konnte das BDA die Erledigungsdauer der antragsgebundenen Verfahren (Veränderung, Ausfuhr und Archäologie) um jeweils einen weiteren Prozentpunkt zugunsten der Kundinnen und Kunden steigern. Dies ist maßgeblich auf einhergehende Maßnahmen zur Verbesserung des Qualitäts- und Serviceniveaus zurückzuführen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

95


Quelle

Bundesdenkmalamt Sektion Kunst und Kultur, BMKÖS

Berechnungsmethode

Anteil antragsgebundener Verfahren (Veränderung/Ausfuhr/Archäologie), deren Dauer zwischen Datum der Antragstellung und Datum des Bescheids weniger als sechs Monate