MASSNAHME
Sicherung der langfristigen Finanzierung der statutenmäßigen Aufgaben des VKI.
Sicherung der langfristigen Finanzierung der statutenmäßigen Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: langfristige Finanzierung des VKI
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Es wurde ein mehrjähriger Fördervertrag mit dem VKI abgeschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Regierungsprogramm 2020 - 2024 sieht die langfristige Finanzierung dieses verbraucherpolitisch wichtigen Vereins vor. Dies ist insbesondere auch in Hinblick auf die Einhaltung zahlreicher Verpflichtungen aus EU-Richtlinien im Bereich des Verbraucherrechts notwendig. Die Art der langfristigen Finanzierung des VKI ist nicht ausgeführt. Bloß einjährige Gesetze eigenen sich dazu jedenfalls nicht. Nachdem seitens des BMSGPK sämtliche Evaluierungen des Vereins durchgeführt wurden, der Verein finanziell saniert wurde und auch die Fortbestehensprognose eine positive ist, würde auch - wie bis zum Jahr 2019 - eine mehrjährige Förderung mehr Rechtssicherheit bieten.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Finanzierung des VKI ist langfristig sichergestellt.
Erläuterung der Entwicklung
Mit einem Fördervertrag über drei Jahre von 2023 bis 2025 wurde die Basisfinanzierung des VKI (einschließlich Europäisches Verbraucherzentrum) in ausreichender Höhe sichergestellt. Ergänzt wurde die Förderung durch einen Werkvertrag zur Rechtsdurchsetzung (Klagswerkvertrag).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze