Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Stärkung d. Risikokomm. u. Kooperation im Naturgefahren- u. Katastrophenmanagement inkl. flächendeck. Gefahrenzonenplanung u. Genderaspekt

Stärkung der Risikokommunikation über Naturgefahren durch flächendeckende Gefahrenzonenplanungen und deren öffentliche Informationsbereitstellung im Internet sowie institutionalisierte Kooperation der Akteure im Naturgefahren- und Katastrophenmanagement auf nationaler Ebene (Naturgefahrenplattform) unter Berücksichtigung der Genderziele (Netzwerk "women exchange for Disaster Risk Reduction")

2020
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl ministergenehmigter/revidierter Gefahrenzonenpläne

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

36

Anzahl

Zielzustand

50

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund der behördlichen Auflagen unter mehreren Lockdowns im Jahr 2020 – bedingt durch die COVID-19-Pandemie – war es nicht möglich, Gefahrenzonenpläne entsprechend der Bestimmungen des § 11 Forstgesetz ordnungsgemäß aufzulegen und ein Stellungnahmeverfahren durchzuführen. Somit konnten in vielen Fällen auch keine kommissionellen Überprüfungen von Gefahrenzonenplänen gemäß § 11 Forstgesetz durchgeführt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

47


Quelle

Controlling Protection Scorecard

Berechnungsmethode

Anzahl der revidierten Gefahrenzonenpläne