MASSNAHME
Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen.
Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich sowie eine Stärkung der Verbraucher- und Behindertenanliegen in der Normung.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Novelle der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die EU Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wurde im Mai 2023 verlautbart. Sie tritt am 13.12.2024 in Kraft. Die begleitende Gesetzgebung wird von der Europäischen Kommission noch erarbeitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Produktsicherheitsrichtlinie als horizontales Auffangnetz für - bezüglich Sicherheit - nicht oder nicht ausreichend geregelte Verbraucherprodukte geht zurück auf 2001. Obwohl ein bewährtes und durchaus wirkungsvolles Instrument, besteht dringender Anpassungsbedarf, da sich in den vergangenen 20 Jahren der Markt grundlegend verändert hat – Online-Handel, Online-Plattformen, Internet und connected devices, Direktimporte aus Drittstaaten etc.; damit sind auch viele Aspekte, die heute bei der Risikobewertung berücksichtigt werden müssen, in der Richtlinie noch nicht erfasst. Auch die Marktüberwachung verlagert sich zunehmend in den virtuellen Bereich und erhält mit der Anpassung an die Verordnung (EU) 2019/1020 neue Befugnisse wie z.B. Mysteryshopping. Nicht zuletzt werden die Pflichten der Wirtschaftsakteure an den harmonisierten Sektor angepasst, womit z.B. die Verpflichtung zur technischen Dokumentation, aber auch die bessere Kennzeichnung und damit Rückverfolgbarkeit von Produkten einhergeht. Per 1.7.2021 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Allgemeinen Verbraucherprodukte-Sicherheitsverordung vorgelegt, mit der eine Anpassung an die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 vorgenommen wird; daneben wird u.a. die sog. Imitatrichtlinie inkorporiert. Ende November 2022 soll eine formelle Einigung des Rates der EU vorliegen, wobei sich das BMSGPK im Sinne der Verbraucher:innen einbringen wird.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Das Produktsicherheitsgesetz (PSG) 2004 ist durch ein neues Produktsicherheitsgesetz mit begleitenden Bestimmungen zu Behördenorganisation, Vollziehung, Strafen etc. zu ersetzen. Die Arbeiten zu diesem Gesetz wurden parallel zur Fertigstellung der EU-Verordnung aufgenommen und Ende 2023 ein Entwurf vorgelegt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Arbeiten zum Entwurf eines neuen Produktsicherheitsgesetzes wurden aufgenommen. Da insbesondere die begleitende Gesetzgebung der Europäischen Kommission noch fehlt, können die Arbeiten am Entwurf erst anschließend abgeschlossen werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Evaluierung der Tools für die Online-Überwachung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die Evaluierung wurde positiv abgeschlossen. Die Tools (insbesondere jenes aus Dänemark) werden im Echtbetrieb bereits eingesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das hohe und immer noch wachsende Volumen des Online-Handels bedingt eine Umorientierung der Marktüberwachung im Bereich Produktsicherheit. Während die "klassische" Marktüberwachung durch Organe, die v.a. im Handel die Sicherheit von Produkten überwachen und Proben ziehen etc., an Bedeutung verliert, wird die Online-Überwachung immer wichtiger. Eine effiziente Marktüberwachung des Internet benötigt aber modere elektronische Tools wie v.a. Webcrawler. Daneben sind auch Vorkehrungen für Mystery-Shopping zu treffen. Das BMSGPK verwendet für die Online-Überwachung Standard-Suchmaschinen, die von der Europäischen Kommission für die automatischen Nachverfolgung von RAPEX (Schnellwarnsystem der EU für gefährlichen Konsumgüter) und ICSMS-Meldungen (internetgestützte Informations-und Kommunikationssystem für die pan-europäische Marktüberwachung) verwendete Tools und den im Rahmen eines dänischen Pilotprojekts entwickelten selbstlernenden Webcrawlers, der auch Bilder erkennen kann.
Zielzustand (Datum)
31. Mai 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Evaluierung der im BMSGPK für die Online-Überwachung (Europ. Kommission, Dänemark) verwendeten Tools wurde gestartet.
Erläuterung der Entwicklung
Die beiden Tools sind für die Überwachung des Online-Marktes geeignet und ermöglichen eine unkomplizierte und rasche Nachverfolgung von Produkten, die Gegenstand einer RAPEX-Meldung waren (RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU für alle gefährlichen Konsumgüter, mit Ausnahme von Nahrungs- und Arzneimitteln sowie medizinischen Geräten).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher:innen sowie von Menschen mit Behinderungen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die Fachstelle wurde 2023 eingerichtet (Firmenbucheintragung 01.04.2023). Operativ wurden 2023 Normen im Bereich Barrierefreiheit betreut.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Interessen von Verbraucher:innen wie auch die Anliegen von Menschen mit Behinderung werden in der nationalen, europäischen und internationalen Normung nicht ausreichend vertreten. Normungsgremien sind überwiegend wirtschaftslastig besetzt. NGOs können mangels Ressourcen an der - meist langwierigen - Entwicklung von Normen nur sehr beschränkt teilnehmen. Da aber Normen immer mehr an Bedeutung erlangen (v.a. über die Richtlinien nach der neuen Konzeption der EU), ist die Sicherstellung der Vertretung der o.a. Interessen erforderlich. Da das bisher vom BMSGPK geförderte und einschlägig tätige "Büro des Verbraucherrates" bei Austrian Standards aus organisatorischen Gründen nicht weiterbesteht, ist eine geeignete Rechtsgrundlage für eine Nachfolge-Einrichtung zu schaffen und in der Folge der operative Betrieb sicherzustellen. Der Entwurf des "Normungsbeteiligungsgesetzes", mit dem die Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher:innen sowie von Menschen mit Behinderungen eingerichtet wird, soll bis Ende 2022 in Kraft treten.
Zielzustand (Datum)
31. März 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Fachstelle zur Wahrnehmung der Interessen der Verbraucher:innen sowie von Menschen mit Behinderungen nimmt den operativen Betrieb auf.
Erläuterung der Entwicklung
Der Aufbau der Fachstelle wurde 2023 eingeleitet, die rechtlichen Grundlagen (Firmenbuch) geschaffen und Verträge ausgearbeitet. Die definitive Leitung der Fachstelle wurde im Sommer 2023 ausgeschrieben, das Auswahlverfahren durchgeführt und ein Leiter mit Wirksamkeit 01.02.2024 bestellt. Im Bereich Barrierefreiheit wurde eine externe Mitarbeiterin für die Betreuung einschlägiger Normungsprojekte betraut.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend