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MASSNAHME

Stärkung pflegender Angehöriger durch Angehörigengespräche, Angehörigenbonus, Pflegekurse, etc.

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Angehörigengespräche

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Angehörigengespräch verfolgt das Ziel, die Gesundheit pflegender Angehöriger bei psychischer Belastung zu erhalten bzw. zu verbessern. Durch Gespräche mit Psychologinnen und Psychologen werden ressourcenorientiert individuelle Handlungsmöglichkeiten identifiziert und verfügbare Unterstützungsangebote aufgezeigt. Dieses kostenlose Angebot ist seit 1.1.2017 auch auf Wunsch verfügbar. Seit 1.1.2021 sind dabei bis zu drei Gesprächseinheiten möglich. Als Maßnahme der Pflegereform sind ab 1.1.2023 bis zu fünf Gesprächseinheiten möglich. Im Jahr 2021 wurden 2.446 Angehörigengespräche geführt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

4.500 Angehörigengespräche wurden geführt.

Meilenstein: Angehörigenbonus

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Als Maßnahme der Pflegereform ist mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 die Gewährung eines Angehörigenbonus in Höhe von jährlich € 1.500.- für Personen vorgesehen, die einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen und bei denen eine begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung besteht.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

18.000 Personen wurde ein Angehörigenbonus gewährt.

Meilenstein: Pflegekurs zur Wissensvermittlung

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Als Maßnahme der Pflegereform ist eine Zuwendung für nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen vorgesehen, die einen Kurs bzw. eine Schulung zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen. Mit Hilfe dieser Schulungen sollen die praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten pflegender Angehöriger gesteigert werden. Es sollen Kurs- bzw. Schulungskosten bis zu einem Höchstbetrag übernommen werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

1.000 nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen haben einen Pflegekurs zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung in Anspruch genommen.

Meilenstein: Anrechnung des Betrages von 60 Euro von der Erhöhung der Familienbeihilfe auf das Pflegegeld

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Familien mit erheblich behinderten Kindern sind großen Belastungen, auch finanzieller Natur, ausgesetzt. Als Maßnahme der Pflegereform soll mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 der Betrag von 60 Euro von der Erhöhung der Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet werden.

Zielzustand (Datum)

1. Jänner 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Anrechnung des Betrages von 60 Euro von der Erhöhung der Familienbeihilfe auf das Pflegegeld entfällt in rund 46.000 Fällen.