MASSNAHME
Stärkung pflegender Angehöriger durch Angehörigengespräche und Angehörigenbonus.
Stärkung pflegender Angehöriger durch Angehörigengespräche und Angehörigenbonus.
Massnahme gesetzt
Daten folgen
Das Jahr 2025 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2026 verfügbar sein.
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: geführte Angehörigengespräche
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Angehörigengespräch verfolgt das Ziel, die Gesundheit pflegender Angehöriger bei psychischer Belastung zu erhalten bzw. zu verbessern. Durch Gespräche mit Psychologinnen und Psychologen werden ressourcenorientiert individuelle Handlungsmöglichkeiten identifiziert und verfügbare Unterstützungsangebote aufgezeigt. Dieses kostenlose Angebot ist seit 1.1.2017 auch auf Wunsch verfügbar. Per 1.1.2023 wurde die Maßnahme auf 5 Gesprächseinheiten und ab 1.6.2023 auf bis zu 10 Gesprächseinheiten ausgeweitet. 2024 wurden 19.160 Angehörigengespräche geführt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
Es wurden 20.000 Angehörigengespräche geführt.
Meilenstein: Personen, denen ein Angehörigenbonus gewährt wurde
Details zum Meilenstein
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2024
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mit Wirkung vom 1. Juli 2023 wurde der Angehörigenbonus eingeführt. Dieser ist für Personen vorgesehen, die einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen und bei denen eine begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung besteht (§ 21g Bundespflegegeldgesetz (BPGG)). Nach § 21h BPGG können seit 1.7.2023 den Angehörigenbonus auch Personen bekommen, die eine pflegebedürftige Person ab der Stufe 4 pflegen und deren Einkommen 1.594,50 Euro (2025) nicht übersteigt. Der Angehörigenbonus wird jährlich valorisiert und beträgt im Jahr 2025 130,80 €. 2024 wurden 15.453 Personen ein Angehörigenbonus gewährt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2025
Zielzustand (Beschreibung)
17.000 Personen wurde ein Angehörigenbonus gewährt.