MASSNAHME
Stärkung von Ermittlungs- und Fahndungsmethoden
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil gesicherter daktyloskopischer Spuren in Relation zu Brauchbarkeit bei Eigentumskriminalität mit verstärkter Eingriffsintensität
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
35%
Zielzustand
28,5%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl hängt davon ab, wie viele und welche Spuren Täter am Tatort hinterlassen und in welcher Qualität diese Spuren ausgewertet werden. Seit 2018 befindet sich der Wert um die 35 %.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
36,2
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Landespolizeidirektionen (LPD)
Berechnungsmethode
Anzahl der brauchbaren daktyloskopischen Spuren / Anzahl der gesicherten daktyloskopischen Spuren
Kennzahl: Schulungen der Bediensteten im Bereich OSINT (Open Source Intelligence) (Kennzahl ab 2020)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
2Anzahl
Zielzustand
2Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl hängt von den Planungen zur Durchführung von Schulungen entlang der vorhandenen Ressourcen ab.
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundeskriminalamt (.BK)
Berechnungsmethode
Anzahl Schulungen der Bediensteten im Bereich OSINT (Open Source Intelligence) (ab 2020)
Kennzahl: Zahl der nationalen Spurentreffer in nationalen und internationalen biometrischen Datenbanken
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
5,709Anzahl
Zielzustand
7.274Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist von der Anzahl der in den Datenbanken hinterlegten Spuren, von den am Tatort hinterlassenen Spuren der Täter und von den gesicherten und verwendbaren Spuren des Tatorts abhängig. Aufgrund des starken Rückgangs der Kriminalität wegen der Maßnahmen gegen die COVID-19 – Pandemie wurde das Ziel nicht erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
6.900
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundeskriminalamt (.BK)
Berechnungsmethode
Summe der nationalen Spurentreffer