MASSNAHME
Steigerung Anzahl Aufsichtsrätinnen in Unternehmen, an denen Bund mit 50% und mehr beteiligt ist und die im Bereich des BMWFW liegen
Hebung des Frauenanteils an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMWFW liegen.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Hebung des Frauenanteils an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien in Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist und die im Bereich (Eigentümervertretung) des BMDW liegen, auf 35%
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
90%
Zielzustand
90%
Erläuterung der Entwicklung
Das BMDW (vormals BMWFW) hat in seinen 9 Unternehmen im Durchschnitt die Quote von 35 % erreicht, diese liegt bereits bei 49 %. In 8 von 9 Unternehmen wird die Vorgabe von 35 % erfüllt. 1 von 9 Unternehmen liegt bei 30 %, alle Unternehmen erfüllen die Vorgabe von 25 %, die bis zum 31. Dezember 2013 zu erreichen war. Durch die neue Ressortzuteilung ist das BMDW nach 8. Jänner 2018 Eigentümerressort von nur noch 4 Unternehmen, welche alle 2017 die Quote von 35 % erfüllen und sogar einen Durchschnitt von 52,38 % aufweisen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
70
Quelle
Interne Statistik des BMDW
Berechnungsmethode
Anteil der Frauen an der Bundesquote der Aufsichtsratsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist.