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MASSNAHME

Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Schutzwälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

42

%

Zielzustand

42

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Prozentsatz der Wälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung ist in den Jahren 2010 bis 2015 leicht angestiegen. Eine signifikante Veränderung der Kennzahl ist nur langfristig zu erwarten.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2010

Ausgangspunkt der Planung

41


Quelle

BMLFUW, III/4

Berechnungsmethode

Jährliche Abschätzung der Schutzfunktionalität unterlegt mit Erfahrungswerten aus praktischen Projektdurchführungen, wo standörtlich 30 Parameter erhoben werden (www.isdw.at – nähere Informationen); Ampelfarben: rot (geringe Schutzwirkung – kritisch), gelb (verminderte Schutzwirkung – kritisch-labil), grün (ausreichend hohe Schutzwirkung)

Meilenstein: Die Hochwasserrisikomanagementpläne treten in Kraft

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die Hochwasserrisikomanagementpläne sind planmäßig in Kraft getreten

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2013

Zielzustand (Datum)

21. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Die Hochwasserrisikomanagementpläne treten mit 22.12.2015 in Kraft

Erläuterung der Entwicklung

Der erste Zyklus der Umsetzung der Hochwasserrichtlinie konnte mit der Veröffentlichung des Hochwasserrisikomanagementplans fristgerecht abgeschlossen werden. Sämtliche Unterlagen sind auf http://wisa.bmlfuw.gv.at/fachinformation/hochwasserrisiko.html abrufbar.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze